Innsbrucker Sportvereine die einem Tiroler Fachverband angehören, oder die drei Dachverbände können Förderungen für
Diese Ansuchen werden im Sportamt geprüft, mit dem Sportreferenten und dem Vorsitzenden des gemeinderätlichen Sportausschusses besprochen und dann in den Sitzungen des gemeinderätlichen Sportausschusses behandelt. Die endgültigen Beschlüsse über eine finanzielle Zuwendung erfolgt durch den Stadtsenat (Subventionen bis € 10.000,-) und durch den Gemeinderat (Subventionen über € 10.000,-). Die entsprechenden Formulare und die Subventionsrichtlinien sind untenstehend zu entnehmen.
Bitte reichen Sie Ihr Ansuchen immer schriftlich mittels Formular ein. Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig aus und unterschreiben Sie diese. Sie können auch eine digitale Signatur über Ihre Bürgerkarte vornehmen. Vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer und / oder e-mail Adresse anzugeben, damit wir Sie kontaktieren können.
Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung)
Subventionsansuchen (Word)
Subventionsansuchen Online (nur mit Bürgerkarte/digitaler Signatur möglich!)
Herzog-Friedrich-Straße 21
3. Stock
Tel.: +43 512 5360 1661
Fax.: +43 512 5360 1687
E-Mail senden
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Do 14.00-16.30 Uhr
Angelika Neuner DW 1661
Romuald Niescher DW 1662
Sonja Pabst DW 1663