Home BILDUNG | KULTUR KINDERGÄRTEN VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR
Seit 2009 ist der Kindergartenbesuch für über 4jährige Kinder in den Innsbrucker Kindergärten bis 14 Uhr gratis. In diesem Zusammenhang gilt seit Herbst 2010 der verpflichtende Kindergartenbesuch für 5jährige. Festgeschrieben ist diese Regelung im § 26 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.
Von der Besuchspflicht betroffen sind alle Kinder im Jahr vor dem Eintritt der Schulpflicht.
Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Ausgenommen sind die kindergartenfreien Tage und Ferien (§ 26 Abs. 2 TKKG 2010).
Die Kindergartenpflicht kann an einem öffentlichen oder privaten Kindergarten erfüllt werden, aber auch in Kindergruppen, sofern diese die wesentlichen Bildungsziele eines Kindergartens erfüllen.
Ausnahmen von der Kindergartenpflicht:
Erziehungsberechtigte können bis spätestens Ende Februar beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Kinder, Jugend und Generationen um die Ausnahme von der Besuchspflicht ansuchen (Anzeige gem. § 26 Abs.3 TKKG 2010). Bitte bringen Sie das Formular, die Erklärung sowie die Datenschutzinformation mit.
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