Energie Plus

Die Stadt Innsbruck fördert die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden.

Was wird gefördert?

Die Stadt Innsbruck fördert Maßnahmen bei Wohngebäuden zur Erhöhung des Wärme- und Schallschutzes sowie umweltfreundliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauch- und Schadstoffausstoßes.

Mit 01.01.2021 wurde die städtische Förderung „EnergiePlus“ an die neue Tiroler Wohnbauförderung angepasst. Einige Kriterien wie die Wärmedämmwerte (U-Werte) wurden nachgeschärft. Außerdem wurde der Anschluss an eine Fernwärmeleitung in den Maßnahmenkatalog mit aufgenommen.

Mit 01.09.2022 wird nun auch der Einbau einer Photovoltaikanlage mit einer Anlagenleistung von mind. 6 Kilowatt-Peak von der Stadt Innsbruck gefördert. Alle, die heuer bereits um Bundes- oder Landesförderungen angesucht haben, können das Förderansuchen bei der Stadt Innsbruck nachreichen.  

Eine Förderung besteht ausschließlich in der Gewährung von Einmalzuschüssen und wird zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung gewährt.

Konkret werden gefördert:

  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, wie Dämmmaßnahmen der Außenwände, der obersten Geschoßdecke oder der Dachschräge, der Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Haustüren
  • Erhöhte Förderung für Sanierungsmaßnahmen mit Dämmung auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Einbau von Schallschutzfenstern
  • Einbau von Schalldämmlüftern
  • Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
  • Komfortlüftungsanlagen und Einzellüfter, jeweils mit Wärmerückgewinnung
  • Thermische Solaranlagen (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Einbau elektrisch betriebener Wärmepumpen (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Fernwärmeanschluss (Neubau und Bestandsobjekte)
  • Photovoltaikanlagen

Wie hoch ist die Förderung

Wie viel Fördergeld Sie bekommen, hängt von den Maßnahmen ab. In den Förderrichtlinien finden Sie die genaue Auflistung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie müssen die Wohnhaussanierungsförderung im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung grundsätzlich erhalten.
  • Die technischen Anforderungen (siehe gebäudebezogene Voraussetzungen) müssen eingehalten werden.
  • Das zu fördernde Objekt muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Vor Durchführung der Maßnahmen müssen Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen.
  • Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es beispielsweise in einer Schutzzone gem. SOG für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Fassadenanstrich, Dachdeckung) gestalterische Vorgaben gibt. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung gem. SOG. Für den dadurch entstehenden Mehraufwand können Sie zusätzlich eine Förderung nach SOG beantragen.
  • Die technischen Anforderungen der Haustechniksysteme finden Sie in der Produktdatenbank GET. Es werden nur Systeme gefördert, die dort gelistet sind.
  • Die Rechnungsbelege dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein.

Antrag: Wo & Wann beantrage ich die Förderung?

Zur Förderung in fünf Schritten

  1. Erstberatung im Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2 - Wohnbauförderung
  2. Inanspruchnahme einer kostenlosen und verpflichtenden Energieberatung
  3. Erstellung eines Sanierungskonzeptes
  4. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
  5. Einreichung des Förderantrags (siehe Erforderliche Unterlagen)

Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens im Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2 - Wohnbauförderung mittels Formular einreichen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Antrag „Innsbruck fördert: EnergiePlus“
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
  • Energieberatungsgespräch bei Energie Tirol
  • Haustechnik Abnahmebestätigung bei Änderung der Haustechnik
  • Formblatt F14 bei mehr als drei von der Sanierung betroffenen Wohnungen
  • Alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen

Zuletzt aktualisiert am 15.12.2022