Ab dem 1. September 2025 gilt in Österreich ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Es beendet das bisherige Amtsgeheimnis und stärkt das Grundrecht auf Zugang zu Informationen.
Die Bevölkerung der Stadt aktiv zu informieren und transparent zu handeln ist stets grundlegender Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
Ausgenommen sind Informationen, bei denen überwiegende öffentliche oder private Geheimhaltungsgründe greifen – wie Schutz der nationalen Sicherheit, laufende Verfahren oder personenbezogene Daten.
Welche Infos des Stadtmagistrats kann ich einsehen?
Open Data Portal und Informationsregister
Informationen der Stadt Innsbruck von allgemeinem Interesse finden Sie im Open Data Portal und Informationsregister auf www.data.gv.at:
Verordnungen der Statutarstadt Innsbruck
Alle Verordnungen der Stadt als Bezirksverwaltungsbehörde seit dem 1. Jänner 2022:
Verordnungen der Stadt im eigenen Wirkungsbereich
Hier finden Sie alle Verordnungen der Stadt als Gemeinde seit dem 1. Juli 2025:
Statistik & Zahlen
Datentabellen, Grafiken und Textbeiträge vermitteln ein umfassendes Bild der Stadt Innsbruck aus statistischer Sicht:
Amtstafel & städtische Vorschriften
Infos zu aktuellen Kundmachungen und städtischen Bestimmungen finden Sie hier:
Innsbruck Informiert
Im Onlineformat des Amtlichen Mitteilungsblattes der Landeshauptstadt Innsbruck finden Sie offizielle Informationen und aktuelle Nachrichten über Innsbruck:
GeoHub
Der GeoHub ist eine Plattform mit Apps, Karten, Diagrammen und Daten der Stadt Innsbruck:
Langzeitarchiv - Protokolle Gemeinderatssitzungen
Im Langzeitarchiv der Stadt Innsbruck finden Sie alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen bis ins Jahr 2012 zum Nachlesen:
Beteiligungen
Die Stadt Innsbruck hält Beteiligungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Verkehr, Wohnen, Sport, Veranstaltungen und Wirtschaft & Versorgung:
Haushaltsplan & Abschluss
Finden Sie hier Infos zu den Haushaltsplänen (Voranschlägen), den Rechnungsabschlüssen und dem Offenen Haushalt der Stadt Innsbruck:
Wo erhalte ich weitere Auskunft?
Sollten Sie die gewünschte Information nicht gefunden haben, kontaktieren Sie die Stabstelle Büro der Magistratsdirektorin - Informationsfreiheit und stellen einen schriftlichen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage möglichst genau. Geben Sie an, welche Information Sie benötigen und – falls bekannt – an welche Dienststelle der Stadt Innsbruck sie gerichtet ist.
Sofern Sie nichts anderes angeben, senden wir Ihnen die Antwort per E-Mail zu. Für eventuelle Rückfragen können Sie gerne auch eine Telefonnummer anführen.
Die Bearbeitung kann – abhängig vom Umfang – bis zu vier Wochen dauern. In Ausnahmefällen, etwa wenn Interessen Dritter zu prüfen sind oder eine umfangreiche rechtliche Abwägung erforderlich ist, kann die Frist bis zu acht Wochen betragen. In diesem Fall werden Sie informiert.
Akteneinsicht
Sollten Sie Akteneinsicht zu einem Sie betreffenden Verfahren wünschen, setzen Sie sich bitte direkt mit der zuständigen Dienststelle in Kontakt. Eine Auflistung aller Ämter und Referate des Stadtmagistrats Innsbruck finden Sie hier:
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Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr