Was ist die Kommunalsteuer?
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe und unterliegt dem Kommunalsteuergesetz (KommStG)
Wer muss Kommunalsteuer bezahlen?
- UnternehmerInnen, die in Österreich DienstnehmerInnen beschäftigten, müssen für Ihre DienstnehmerInnen Kommunalsteuer abführen, wenn diese mehr als 1.095 Euro brutto verdienen.
- UnternehmerIn ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
- "Gewerblich oder beruflich" bedeutet, dass Sie Einnahmen erzielen möchten. Ob Sie beabsichtigen, Gewinne zu machen, ist in diesem Fall egal.
- UnternehmerInnen können sowohl natürliche als juristische Personen sein. Also auch jegliche Gesellschaftsformen (GmbH, OG, KG, Stiftungen, Mitunternehmerschaften, Sonstige Personengesellschaften, Körperschaften lt. § 7 Abs. 3 KStG, etc.)
Wer gilt als DienstnehmerIn?
- Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen (§ 47 Abs. 2 EStG)
- Personen, die an Kapitalgesellschaften beteiligt sind (§ 22 Z 2 EStG)
Muss ich mich zur Kommunalsteuer anmelden?
Sind Sie kommunalsteuerpflichtig, müssen Sie selbst Ihr Unternehmen einmalig zur Kommunalsteuer mit dem Online Formular anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Kommunalsteuer.
Muss ich meine Kommunalsteuer jährlich melden?
Ja. Es gibt eine Meldepflicht. Sie erhalten keine Vorschreibung, sondern müssen die Kommunalsteuer bis 15. des Folgemonats selbst bezahlen.
Bis 30. März des Folgejahres müssen Sie außerdem eine Kommunalsteuererklärung mit dem Gesamtbetrag des Jahres abgeben. Die Erklärungen geben Sie direkt beim Finanzamt ab.
Formulare
Wie hoch ist die Kommunalsteuer?
Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bruttolöhne. Sie müssen die Steuer selbst berechnen und bis 15. des Folgemonats einzahlen.
Wer ist für die Kommunalsteuer zuständig?
- Das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Kommunalsteuer ist zuständig, wenn Sie Ihr Unternehmen zur Kommunalsteuer anmelden wollen.
- Das Referat Gemeindeabgaben - Prüfung - Kommunalsteuer Prüfung ist zuständig für die Kommunalsteuerprüfung. Die Sachverständigen können dabei auch Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen.
- Die Kommunalsteuererklärungen selbst geben Sie direkt beim Finanzamt ab.