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Sind Sie gewerblich tätig, benötigen Sie unter Umständen auch eine Betriebsanlagengenehmigung, die bei der Stadt Innsbruck beantragt werden muss.
Wer in Innsbruck gewerblich tätig sein will, braucht noch vor Arbeitsbeginn eine Gewerbeberechtigung. Diese beantragen Sie im Stadtmagistrat Innsbruck.
Wollen Sie im öffentlichen Raum werben - egal ob an Ihrem Gebäude, mit Schildern oder Verteilaktionen - brauchen Sie Genehmigungen. Ausnahmen sind städtische Kultur-Litfaßsäulen.
Eine Unterstützung der Stadt für neue Arbeitsplätze durch Betriebsneuansiedlungen, Neugründungen, Erweiterungen und Verlagerungen innerhalb Innsbrucks.
Hier finden Sie einen Überblick der Steuern, Abgaben und Gebühren der Stadt Innsbruck
Für Fragen sind wir zu den Öffnungszeiten unter +43 512 5360 0 für Sie erreichbar.
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