Volksbegehren & Volksbefragung

Es können Unterstützungserklärungen sowohl digital als auch persönlich im Amt abgegeben werden.

Hier finden Sie Infos zu Volksbegehren und Volksbefragungen.

Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von BürgerInnen. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Im ersten Schritt benötigt ein Volksbegehren eine gewisse Anzahl an Unterstützungserklärungen, damit ein Volksbegehren eingeleitet werden kann. Wurde die benötigte Anzahl erreicht, wird das Volksbegehren eingeleitet und es kann im zweiten Schritt von BürgerInnen unterschrieben werden. Werden hierbei 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Daher gibt es im ersten Schritt eines Volksbegehrens die Möglichkeit, eine Unterstützungserklärung abzugeben und im zweiten Schritt das Volksbegehren zu unterschreiben. Eine Unterstützungserklärung zählt automatisch auch als Unterschrift für das Volksbegehren.

Für welche Volksbegehren kann ich derzeit eine Unterstützungserklärung abgeben?

Informationen über derzeit registrierte Volksbegehren, für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, finden Sie hier.

Wo & wie kann ich meine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben?

Für die Einleitung eines Volksbegehrens muss eine ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen vorliegen.

Unterstützungserklärungen können Sie in Innsbruck auf zwei Arten abgeben:

Wo & wie kann ich ein Volksbegehren unterschreiben?

Damit ein eingeleitetes Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss eine ausreichende Anzahl an Unterschriften vorliegen.

Unterschriften können Sie in Innsbruck auf zwei Arten abgeben:

Wann kann ich Volksbegehren persönlich unterzeichnen?

Montag, 17. April 20238.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, 18. April 20238.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch, 19. April 20238.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag, 20. April 20238.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 21. April 20238.00 - 16.00 Uhr
Samstag, 22. April 20238.00 - 12.00 Uhr
Sonntag, 23. April 2023geschlossen
Montag, 24. April 20238.00 - 16.00 Uhr

Am letzten Tag der Eintragung (Montag, 24. April) können Sie online bis 20.00 Uhr Ihre Stimme abgeben!

Wer ist stimmberechtigt?

Alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am 24. April 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.

Vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen!

Volksbefragung

Die Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes durchgeführt und dient der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der österreichischen Bevölkerung zu erfragen.

Sobald es eine Volksbefragung gibt, finden Sie hier weitere Infos dazu.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2023