Whistleblowing Portal

Melden Sie Missstände und Rechtsverstöße betreffend die Landeshauptstadt Innsbruck anonym und sicher. 

Warum wurde das Whistleblowing Portal eingerichtet?

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Zusammenhang Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden (Richtlinie 2019/1937). Die Richtlinie legt großen Wert auf den Schutz von Whistleblower:innen und wurde auf landesgesetzlicher Ebene in Tirol durch das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz – UVHG umgesetzt. 

Wer kann Missstände über das Whistleblowing Portal melden?

Das Whistleblowing Portal stellt die interne Meldestelle der Landeshauptstadt Innsbruck nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 8 UVHG) dar. Dienstnehmer:innen und ehemalige Dienstnehmer:innen der Landeshauptstadt Innsbruck können Meldungen erstatten, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über vom Gesetz erfasste Verstöße erlangen.

Personen, die keine Dienstnehmer:innen oder keine ehemaligen Dienstnehmer:innen der Landeshauptstadt Innsbruck sind, steht hingegen die externe Meldestelle bei der Landesvolksanwaltschaft zur Verfügung.

Externe Meldestelle:

Landesvolksanwaltschaft Tirol: externe.meldestelle@tirol.gv.at

Dessen ungeachtet steht es jeder Person auch frei, sich anonym an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Rahmen deren Whistleblowing-Systems zu wenden:

Was können Dienstnehmer:innen und ehemalige Dienstnehmer:innen über das Whistleblowing Portal melden?

Die Landeshauptstadt Innsbruck setzt mit dem Whistleblowing Portal ausschließlich den gesetzlichen Anwendungsbereich um, damit die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften besteht, die in den Anwendungsbereich der im Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgelisteten Rechtsakte der Union fallen und die diesbezüglichen Bereiche des Unionsrechts betreffen, siehe § 3 UVHG.

Wie kann ich Missstände melden?

Bei der internen Meldestelle können Sie als Dienstnehmer:innen oder ehemalige Dienstnehmer:innen Missstände oder Rechtsverstöße betreffend die Landeshauptstadt Innsbruck, von denen Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, im Whistleblowing Portal melden:

Die Eingabe von Hinweisen ist anonym, wenn Sie nicht selbst Ihre Daten bekannt geben. Bitte merken Sie sich Ihre PIN-Nummer!

Über das Portal wird die Meldung entgegengenommen. Der Eingang wird binnen sieben Tagen schriftlich über das Portal unter der angegeben PIN-Nummer bestätigt. Nach spätestens drei Monaten erfolgt bei Meldungen, welche in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen, über das Portal eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen.

Alle Hinweise und Ihre Identität werden streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!