Wie kann ich Missstände melden?
Melden Sie Missstände oder Rechtsverstöße in der Landeshauptstadt Innsbruck im Whistle-Blowing Portal. Dabei können Sie anonym bleiben oder auch Ihre Daten bekanntgeben. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Eingabe von Hinweisen ist anonym. Über das Portal wird die Meldung entgegengenommen. Der Eingang wird binnen sieben Tagen schriftlich über das Portal unter der angegeben PIN-Nummer bestätigt. Nach spätestens drei Monaten wird der Statuts der Untersuchung und Maßnahmen über das Portal mitgeteilt.
Bitte merken Sie sich Ihre PIN-Nummer!
Warum wurde das Whistle-Blowing Portal eingerichtet?
Im Oktober 2019 hat die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Zusammenhang Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden (Richtlinie 2019/1937). Die Richtlinie legt dabei großen Wert auf den Schutz von Whistleblowern und wurde auf landesgesetzlicher Ebene in Tirol durch das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz – UVHG umgesetzt.
Gibt es auch eine externe Meldestelle?
Ja. Sie können sich auch an die Landesvolksanwaltschaft wenden: externe.meldestelle@tirol.gv.at