Home LEBEN | SOZIALES SOZIALES REHABILITATION UND BEHINDERTENHILFE
Vom Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe kann Ihnen die Finanzierung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gewährt werden. Zielgruppe sind Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung, aber auch suchtkranke Menschen, letztere nach Abschluss der Krankenbehandlung.
Voraussetzung für eine Maßnahmengewährung ist eine dauernde wesentliche Beeinträchtigung. Trifft dies zu, kann Ihnen eine Anzahl verschiedenartiger Leistungen zum Teil auch gleichzeitig gewährt werden, wenn diese Leistungen aufeinander abgestimmt sind. Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine personenbezogene, durchwegs subsidiäre Hilfe, welche Ihnen nur dann gewährt werden kann, wenn Sie keine Möglichkeit haben, die erforderlichen Leistungen zur Erreichung der oben genannten Ziele auf andere Weise oder von anderen Kostenträgern zu erhalten.
Ein Teil der Maßnahmen wird mit Bescheid zuerkannt. Auf diese Leistungen haben Sie einen Rechtsanspruch. Andere Maßnahmen werden im Wege des Privatrechts gewährt. In beiden Fällen müssen Sie einen Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Kostenbeitrag bzw. Selbstbehalt leisten.
Österreichische Staatsbürgerschaft. Fremde StaatsbürgerInnen haben Anspruch, wenn sie österreichischen StaatsbürgerInnen gemäß Tiroler Teilhabegesetz gleichgestellt sind und sich gemäß den fremdenrechtlichen Vorschriften rechtmäßig in Tirol aufhalten
Rehabilitationsfähigkeit
Rehabilitationswille
Wohnsitz in Innsbruck bzw. bei Aufnahme in auswärtigen Einrichtungen Hauptwohnsitz vor Aufnahme in Innsbruck
Amt Soziales, Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe, 6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 1/1. Stock
Lichtbildausweis
aktueller fachärztlicher Befund aus dem die Art der Behinderung und die empfohlene Maßnahme ersichtlich ist. Bei einigen Maßnahmen ist die Vorlage einer sogenannten „Achsendiagnostik“ erforderlich
bei Verlängerungsanträgen ein Verlaufsbericht der Therapieeinrichtung oder des/der Therapeuten/in über den bisherigen Erfolg der Therapiemaßnahme
Einkommensnachweise aller im Haushalt des/der Antragstellers/in befindlichen Personen. Bei bestimmten Leistungsarten (insbesondere Hilfe zur Erziehung und Schulbildung) ist dies nicht erforderlich
Pflegegeldnachweis
fremdenrechtliche Aufenthaltsbewilligungen bei Fremden
Kontoverbindungsdaten
Nachweis über eine allfällig bestehende Sachwalterschaft (Gerichtsbeschluss)
Referatsleitung: Frau Michaela Lanzanasto, Tel. 0512 5360-1122
Leistungsgewährung
Buchstabenaufteilung | SachbearbeiterIn | Telefonnummer |
---|---|---|
A - Fs | ENSER Mathias | +43 (0) 512 5360-1118 |
Ft - La | BUCHMAYR Stefanie, BA | +43 (0) 512 5360-1120 |
Mi - PR | KÖSSL Carmen | +43 (0) 512 5360-1121 |
Lb - Mh & Sucht | HOLAUS Claudia | +43 (0) 512 5360-1123 |
Ps - V | FLORIANI Johanna, BA | +43 (0) 512 5360-1132 |
W - Z | LANZANASTO Michaela | +43 (0) 512 5360-1122 |
Kostenbeitragsüberwachung, Mobilitätszuschuss, privatrechtliche Kostenzusagen
Buchstabenaufteilung | SachbearbeiterIn | Telefonnummer |
---|---|---|
A - O | FISCHER Karin | +43 (0) 512 5360-1141 |
P - Z | STUEFER Sabine | +43 (0) 512 5360-1143 |
Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit Anträge auch im Bürgerservice im Parterre abzugeben. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur vollständig ausgefüllt im verschlossenen Kuvert mit der Beschriftung "Rehabilitation & Behindertenhilfe" abgegeben werden können !
Wir bitten Sie, telefonische Anfragen vorwiegend am Nachmittag zu
stellen. Die Sachbearbeiterinnen sind am Vormittag auf Grund des
intensiven Kundenaufkommens während der Parteienverkehrszeiten
nur schwer erreichbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1122
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung