Home LEBEN | SOZIALES SENIORINNEN UND SENIOREN ALTENWOHN- UND PFLEGEHEIME | HEIMKOSTENFINANZIERUNG
Der Fachbereich stationäre Pflege ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie als Bürgerin oder Bürger der Stadt Innsbruck in ein Wohn- oder Pflegeheim aufgenommen werden. Bei Personen mit Pflegegeld bis zur Stufe 2 liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Innsbruck, ab Pflegegeld der Stufe 3 beim Land Tirol.
Können Sie den Heimaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Mindestsicherung zu stellen.
Der Antrag kann über die jeweilige Heimverwaltung eingebracht werden.
Weitere Informationen über Leistungsvoraussetzungen und Informationsblätter finden sie hier.
Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates gerne zur Verfügung.
Zudem werden im Referat Subventionsansuchen der Bereiche Gesundheit und Soziales nach den Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck – Subventionsordnung – nach Ersterfassung durch die Finanzabteilung/Referat zentrale Einlaufstelle für Subventionen und Subventionskoordination inhaltlich bearbeitet.
Die Förderansuchen sind mittels Online-Formular zu stellen und ist, wenn es sich bei dem/der Subventionswerber/in um einen Verein handelt, eine statutenkonforme Unterfertigung mittels digitaler Signatur erforderlich.
Ing.-Etzel-Straße 5
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 9128
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Regina Reich (Buchstaben A-O)DW 9124
Karoline Posch (Buchstaben P-Z)DW 9138
Kurt ZauchnerDW 9122
Alexander Hauser, BADW 9126
Regina ReichDW 9124