Rehabilitation & Behindertenhilfe

Hier finden Sie Unterstützung für Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung und Suchterkrankte.

Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für eine Rehabilitation oder Behindertenhilfe erfüllt sein müssen, wie Sie den Antrag stellen, welche erforderlichen Unterlagen Sie dafür benötigen und wo Sie beraten werden.

Wer kann Rehabilitation oder Behindertenhilfe beantragen?

  • Menschen mit jeder Art geistiger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung mit einer dauernden wesentlichen Beeinträchtigung
  • suchtkranke Menschen nach Abschluss der Krankenbehandlung

Weitere Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft. Fremde StaatsbürgerInnen haben Anspruch, wenn sie österreichischen StaatsbürgerInnen gemäß Tiroler Teilhabegesetz gleichgestellt sind und sich gemäß den fremdenrechtlichen Vorschriften rechtmäßig in Tirol aufhalten
  • Die Aussicht, dass durch die beantragte Maßnahme die Teilhabe des Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben tatsächlich gestärkt werden kann.
  • Wohnsitz in Innsbruck bzw. bei Aufnahme in auswärtigen Einrichtungen Hauptwohnsitz vor Aufnahme in Innsbruck

Sie können verschiedene Leistungen zum Teil auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Ein Teil der Maßnahmen wird mit Bescheid zuerkannt. Auf diese Leistungen haben Sie einen Rechtsanspruch. Andere Maßnahmen werden im Wege des Privatrechts gewährt. In beiden Fällen müssen Sie einen Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Kostenbeitrag bzw. Selbstbehalt leisten. Mehr Infos erhalten Sie im Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe.

Wer hat keinen Anspruch auf Rehabilitation oder Behindertenhilfe

Die Hilfe ist personenbezogen und hat eine unterstützende Funktion. Das heißt, Sie können diese Unterstützung nur beantragen, wenn Sie die für Sie erforderlichen Leistungen nicht auf andere Weise oder von anderen Kostenträger erhalten.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie können den Antrag auf Rehabilitation oder Behindertenhilfe mit diesen Formularen und den erforderlichen Unterlagen persönlich oder per Post im Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge im Referat Bürgerservice und Fundservice abzugeben. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur vollständig ausgefüllt im verschlossenen Kuvert mit der Beschriftung “Rehabilitation & Behindertenhilfe" abgegeben werden können.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • aktueller fachärztlicher Befund aus dem die Art der Behinderung und die empfohlene Maßnahme ersichtlich ist. Bei einigen Maßnahmen ist die Vorlage einer sogenannten „Achsendiagnostik“ erforderlich.
  • bei Verlängerungsanträgen: ein Verlaufsbericht der Therapieeinrichtung oder der/des TherapeutIn über den bisherigen Erfolg der Therapiemaßnahme
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt des/der AntragstellerIn befindlichen Personen. Bei bestimmten Leistungsarten (insbesondere Hilfe zur Erziehung und Schulbildung) ist dies nicht erforderlich
  • Pflegegeldnachweis
  • fremdenrechtliche Aufenthaltsbewilligungen bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Nachweis über eine allfällig bestehende Erwachsenenvertretung (Gerichtsbeschluss)

Wo werde ich beraten?

Im Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe werden Sie beraten.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag:
7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
7.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
7.30-12.00 Uhr