Anmeldung & Tarife

Alles rund um Anmeldung und Tarife der Musikschule Innsbruck.

Schriftliche Neuanmeldungen für das Schuljahr 2024/25 werden bis 31. Mai 2024 entgegengenommen. Anmeldungen für die Musikalische Früherziehung sowie den Kinder- und Jugendchor sind bis inklusive September 2024 möglich. 

Mit der Abgabe der Anmeldung nehmen Sie die Schulordnung zur Kenntnis und sind mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden.

Weitere Informationen:

Schulgeldermäßigungen werden gerne jederzeit angenommen. Vollständig ausgefüllte Anträge können im Schulbüro der Musikschule mit beigeschlossenen Unterlagen zum
jeweiligen Abgabetermin (Aushang in der Musikschule) abgegeben werden.
 

Unterrichtsangebote

Semestertarife

50 Minuten pro Woche:

Einzelunterricht224 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)166 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)159 Euro
Ensembleunterricht (bis zu 5 SchülerInnen)108 Euro
Ensembleunterricht (ab 6 SchülerInnen)83 Euro
Kurse72 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt82 Euro

Für jedes 2. Familienmitglied oder 2. Hauptfach:

Einzelunterricht168 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)141 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)135 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt69 Euro

Für jedes 3. Familienmitglied oder 3. Hauptfach:

Einzelunterricht146 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)126 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)119 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt60 Euro
Studienvorbereitung:                                           309 Euro

Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten.

Ab vollendetem 24. Lebensjahr erhöht sich das Schulgeld um 70 % (mit Ausnahme des Ensembleunterrichtes und der Kurse). Von dieser Bestimmung sind Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen.

Was müssen SchülerInnen auswärtiger Gemeinden beachten?

Die Stadt Innsbruck hat für auswärtige SchülerInnen den Gemeindeabdeckungsbeitrag für die Musikschule der Stadt Innsbruck beschlossen. Diesen können neu angemeldete SchülerInnen ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck mit dem ausgefüllten Formular zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags bei der Musikschule beantragen.

Klären Sie bitte mit Ihrer Wohnsitzgemeinde ab, ob die Bereitschaft zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags gegeben ist. Sollte eine Übernahme der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde nicht möglich sein, kann eine Aufnahme durch die Musikschule der Stadt Innsbruck nicht erfolgen. Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, muss das von der Gemeinde unterschriebene und mit Datum versehene Formular zu folgenden Terminen rechtzeitig einlangen:

  • für das Sommersemester 2024 bis spätestens Freitag, 12.01.2024
  • für das Wintersemester 2024/2025 bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr