Fluglärmschutz

Wird bei Ihnen eine bestimmte Lärmgrenze überschritten, können Sie um eine Förderung für einen Fenster- oder Türentausch ansuchen.

Was wird gefördert?

Der Flughafen Innsbruck fördert freiwillig Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter von Wohnungen, bei denen bestimmte Lärm-Grenzen durch Fluglärm überschritten werden.

Ob Ihre Wohnung bzw. ihr Wohnhaus in die Fluglärmschutz-Förderung fällt, ist aus der Adressenliste ersichtlich. Bei diesen Objekten liegt der Wert des Lärm-Indexes Lden bei über 55 dB.

Konkret gefördert werden:

  • Erneuerung bestehender Fenster- und Türelemente durch Schallschutzfenster- und -türelemente. Die neuen Elemente müssen ein bewertetes Schaldämmmaß von R'w ≥ 38dB aufweisen.
  • Einbau von Schalldämmlüftern

Wintergärten, Rollläden, Jalousien, etc. werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Fenster: Gefördert werden 20 Prozent (bei R'w ≥ 38 dB) bzw. 25 Prozent  (bei R'w ≥ 41 dB) der förderbaren Kosten der neuen Elemente inkl. der Demontage-, Entsorgungs- und Einbaukosten. Nicht umfasst von den geförderten Kosten sind Maler-, Anstreicher-, Tapezier-, Reinigungsarbeiten und Montage von Rollläden, Jalousien, etc.
  • Schalldämmlüfter: max. € 350 + USt.

Mehr Details zu den Voraussetzungen und Höhe der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das geförderte Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt (das Datum der rechtsgültigen Baubewilligung ist maßgebend) und in der Adressenliste geführt sein.
  • Die Förderung wird nur für Räume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, gewährt. Bad, WC und andere Nebenräume werden nicht berücksichtigt.
  • Das geförderte Objekt/Wohnung muss von begünstigten Personen (Hauptwohnsitz) bewohnt werden.
  • Die Ansuchen sind spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens mittels Formblatt einzureichen
  • Für Beherbergungsbetriebe, Gastgewerbebetriebe, sonstige gewerbliche Betriebe, Büros, öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Schulen, Kindergärten) wird grundsätzlich keine Förderung gewährt.

Antrag: Wie, wo & wann beantrage ich die Förderung?

Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens im Referat Wohnbauförderung mittels Formular einreichen (siehe Erforderliche Unterlagen).

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Antragsformular „Fluglärmschutz-Förderung“
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
  • Alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen
  • Prüfzeugnisse über den Schalldämmwert der vorgesehenen Einbauten
  • Grundrissplan jener Wohneinheiten, in denen ein Einbau von Lärmschutzelementen vorgesehen ist. In den Räumen ist die jeweilige Nutzung der Räume anzugeben und die Lärmschutzmaßnahmen (Fenster und Balkontüren) sind zu kennzeichnen.
  • Formblatt F14 bei mehr als drei von der Sanierung betroffenen Wohnungen