Was wird gefördert?
Der Flughafen Innsbruck fördert freiwillig Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter von Wohnungen, bei denen bestimmte Lärm-Grenzen durch Fluglärm überschritten werden.
Ob Ihre Wohnung bzw. ihr Wohnhaus in die Fluglärmschutz-Förderung fällt, ist aus der Adressenliste ersichtlich. Bei diesen Objekten liegt der Wert des Lärm-Indexes Lden bei über 55 dB.
Konkret gefördert werden:
- Erneuerung bestehender Fenster- und Türelemente durch Schallschutzfenster- und -türelemente. Die neuen Elemente müssen ein bewertetes Schaldämmmaß von R'w ≥ 38dB aufweisen.
- Einbau von Schalldämmlüftern
Wintergärten, Rollläden, Jalousien, etc. werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
- Fenster: Gefördert werden 20 Prozent (bei R'w ≥ 38 dB) bzw. 25 Prozent (bei R'w ≥ 41 dB) der förderbaren Kosten der neuen Elemente inkl. der Demontage-, Entsorgungs- und Einbaukosten. Nicht umfasst von den geförderten Kosten sind Maler-, Anstreicher-, Tapezier-, Reinigungsarbeiten und Montage von Rollläden, Jalousien, etc.
- Schalldämmlüfter: max. € 350 + USt.
Mehr Details zu den Voraussetzungen und Höhe der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Das geförderte Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt (das Datum der rechtsgültigen Baubewilligung ist maßgebend) und in der Adressenliste geführt sein.
- Die Förderung wird nur für Räume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, gewährt. Bad, WC und andere Nebenräume werden nicht berücksichtigt.
- Das geförderte Objekt/Wohnung muss von begünstigten Personen (Hauptwohnsitz) bewohnt werden.
- Die Ansuchen sind spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens mittels Formblatt einzureichen
- Für Beherbergungsbetriebe, Gastgewerbebetriebe, sonstige gewerbliche Betriebe, Büros, öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Schulen, Kindergärten) wird grundsätzlich keine Förderung gewährt.
Antrag: Wie, wo & wann beantrage ich die Förderung?
Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens im Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2 - Wohnbauförderung mittels Formular einreichen (siehe Erforderliche Unterlagen).
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
- Antragsformular „Fluglärmschutz-Förderung“
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
- Alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen
- Prüfzeugnisse über den Schalldämmwert der vorgesehenen Einbauten
- Grundrissplan jener Wohneinheiten, in denen ein Einbau von Lärmschutzelementen vorgesehen ist. In den Räumen ist die jeweilige Nutzung der Räume anzugeben und die Lärmschutzmaßnahmen (Fenster und Balkontüren) sind zu kennzeichnen.
- Formblatt F14 bei mehr als drei von der Sanierung betroffenen Wohnungen
Formulare & Links:
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Zuletzt aktualisiert am 10.11.2022