Fluglärmschutz

Wird bei Ihnen eine bestimmte Lärmgrenze überschritten, können Sie um eine Förderung für einen Fenster- oder Türentausch ansuchen.

Was wird gefördert?

Der Flughafen Innsbruck fördert freiwillig bis zu einem Maximalbetrag von jährlich 200.000 Euro Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter von Wohnungen, bei denen bestimmte Lärm-Grenzen durch Fluglärm überschritten werden.

Ob Ihre Wohnung bzw. ihr Wohnhaus in die Fluglärmschutz-Förderung fällt, ist aus der Adressenliste ersichtlich. Bei diesen Objekten liegt der Wert des Lärm-Indexes Lden bei über 55 dB.

Konkret gefördert werden:

  • Erneuerung bestehender Fenster- und Türelemente durch Schallschutzfenster- und -türelemente. Die neuen Elemente müssen ein bewertetes Schaldämmmaß von R'w ≥ 38dB aufweisen.
  • Einbau von Schalldämmlüftern

Wintergärten, Rollläden, Jalousien, etc. werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Fenster: Gefördert werden 20 Prozent (bei R'w ≥ 38 dB) bzw. 25 Prozent  (bei R'w ≥ 41 dB) der förderbaren Kosten der neuen Elemente inkl. der Demontage-, Entsorgungs- und Einbaukosten. Nicht umfasst von den geförderten Kosten sind Maler-, Anstreicher-, Tapezier-, Reinigungsarbeiten und Montage von Rollläden, Jalousien, etc.
  • Schalldämmlüfter: max. 350 Euro + USt.

Mehr Details zu den Voraussetzungen und Höhe der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das geförderte Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt (das Datum der rechtsgültigen Baubewilligung ist maßgebend) und in der Adressenliste geführt sein.
  • Die Förderung wird nur für Räume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, gewährt. Bad, WC und andere Nebenräume werden nicht berücksichtigt.
  • Das geförderte Objekt/Wohnung muss von begünstigten Personen (Hauptwohnsitz) bewohnt werden.
  • Die Ansuchen sind spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens mittels Formblatt einzureichen
  • Für Beherbergungsbetriebe, Gastgewerbebetriebe, sonstige gewerbliche Betriebe, Büros, öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Schulen, Kindergärten) wird grundsätzlich keine Förderung gewährt.

Antrag: Wie, wo & wann beantrage ich die Förderung?

Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens im Referat Wohnbauförderung mit folgenden Unterlagen einreichen:

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Online Formular „Fluglärmschutz-Förderung“
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
  • alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen
  • Prüfzeugnisse über den Schalldämmwert der vorgesehenen Einbauten
  • Grundrissplan jener Wohneinheiten, in denen ein Einbau von Lärmschutzelementen vorgesehen ist. In den Räumen ist die jeweilige Nutzung der Räume anzugeben und die Lärmschutzmaßnahmen (Fenster und Balkontüren) sind zu kennzeichnen.
  • Formblatt F14 bei mehr als drei von der Sanierung betroffenen Wohnungen

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
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