Pflegekinder & Adoption

Sie wollen ein Pflegekind aufnehmen oder ein Kind adoptieren? Hier erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Rechte & Pflichten.

Pflegekinder

Pflegeeltern werden in Innsbruck und ganz Tirol dringend gesucht. Erfahren Sie hier, wer als Pflegeeltern in Frage kommt, wie die Aufnahme eines Pflegekindes abläuft, welche Rechte und Pflichten Pflegeeltern haben und welche Unterstützungen Sie bekommen.

Detaillierte Infos finden Sie in der Pflegeelternbroschüre oder beim Infoabend für Pflegeeltern des Landes Tirol.

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

In Tirol werden vor allem Dauerpflegeplätze gesucht. Das bedeutet, ein Pflegekind wird bis zur Volljährigkeit und eventuell darüber hinaus (bis zum 21. Geburtstag) von den Pflegeeltern begleitet. In der Regel sind die Kinder zwischen 0 und 3 Jahre alt, wenn sie in eine Pflegefamilie kommen.

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Sie sollten zwischen 28 und 45 Jahre (bei Säuglingen) alt sein.
  • geregelte Wohnverhältnisse
  • stabile Familienverhältnisse
  • finanzielle Stabilität
  • intaktes soziales Umfeld
  • alleinstehend oder in Partnerschaft
  • Sie zeigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe und den leiblichen Eltern.

Wie läuft die Aufnahme eines Pflegekindes ab?

  1. Sie wenden sich an das Referat Pflegekinder, Adoption und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Ihrem Wunsch, ein Pflegekind aufzunehmen.
  2. Die/Der zuständige SozialarbeiterIn der Kinder- und Jugendhilfe führt mehrere persönliche Gespräch mit Ihnen. Im Zuge der Gespräche wird ein Arbeitsbogen ausgearbeitet. Sie geben der/dem SozialarbeiterIn ein ärztliches Attest und Ihre Zustimmung zur Einholung eines Strafregisterauszuges.
  3. Bei mehreren Hausbesuchen prüft die/der SozialarbeiterIn die Voraussetzungen.
  4. Sie absolvieren den kostenlosen Pflegeelternkurs, unabhängig von Ihrer Vorbildung. Die/Der zuständige SozialarbeiterIn meldet Sie zu diesem Vorbereitungskurs an.
  5. Es erfolgt die Vermittlung eines Pflegekindes. Dabei werden Sie intensiv von der Kinder- und Jugendhilfe begleitet. Ein/e ambulante/r BetreuerIn unterstützt Sie und begleitet Sie auch bei den Besuchskontakten mit den leiblichen Eltern.
  6. Für die Betreuung eines Pflegekindes bekommen Sie eine finanzielle Abgeltung in Abhängigkeit vom Alter des Kindes (ab ca. 520 Euro für ein Kind unter 3 Jahren). Auch ist die Auszahlung eines Sonderbedarfs für z. B. Selbstbehalte, therapeutische Maßnahmen, medizinisch technische Hilfsmittel und Zuschüsse, z. B. für die Anschaffung von Dokumenten, möglich.
  7. Sie als Pflegepersonen werden von den SozialarbeiterInnen begleitet. Neben Supervisionen und Fortbildungen können Sie auch regelmäßigen an Pflegeelternrunden teilnehmen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Pflegeelternteil?

  • Sie müssen zur Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe bereit sein.
  • Sie sind offen für einen regelmäßigen Kontakt zwischen dem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern. Dieser Kontakt kann bei Bedarf auch professionell von SozialarbeiterInnen begleitet werden.
  • Sie erhalten für Ihre Arbeit als Pflegeeltern ein so genanntes Pflegeelterngeld, das gestaffelt nach Alter Ihres Pflegekindes ausbezahlt wird. Zusätzlich sind Sie berechtigt, Familienbeihilfe für das Pflegekind zu beziehen.
  • Bei kleinen Kindern ist es möglich, in Mutter-/Väterkarenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
  • Sie können eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Diese Versicherung umfasst eine Kranken- und Pensions-, nicht aber eine Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.

Umfangreiche Informationen finden Sie in der Pflegeelternbroschüre des Landes Tirol.

Adoption

Erfahren Sie einerseits, wer ein Kind adoptieren kann und wie eine Adoption abläuft, oder andererseits, wie Sie ein Kind zur Adoption freigeben können und welche Arten von Adoptionen es gibt.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen zwischen 25 Jahre und maximal 45 Jahre alt sein
  • Sie müssen ein verheiratetes Paar sein (auch gleichgeschlechtlich)
  • Altersunterschied zum Adoptivkind: mindestens 16 Jahre
  • geregelte Wohnverhältnisse
  • finanzielle Stabilität
  • intaktes soziales Umfeld

Die Wartefrist bei Adoptionen beträgt derzeit rund fünf Jahre. Eine Alternative ist die Aufnahme eines Pflegekindes.

Wie läuft eine Adoption ab?

  1. Sie wenden sich an die Adoptionsberatung der Caritas.
  2. Sie wenden sich an das Referat Pflegekinder, Adoption und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Ihrem Wunsch, ein Kind zu adoptieren.
  3. Die/Der zuständige SozialarbeiterIn der Kinder- und Jugendhilfe führt mehrere persönliche Gespräche mit Ihnen.
    1. Im Zuge der Gespräche (Eignungsbeurteilung) wird ein Arbeitsbogen befüllt.
    2. Sie geben der/dem SozialarbeiterIn ein ärztliches Attest und Ihre Zustimmung zur Einholung eines Strafregisterauszuges.
  4. Sie besuchen einen Informationsabend für AdoptivwerberInnen.
  5. Bei mehreren Hausbesuchen prüft die/der SozialarbeiterIn weitere Voraussetzungen.
  6. Sie absolvieren den Vorbereitungskurs für Adoptionen bei der Caritas Innsbruck (Kostenpunkt 600 Euro pro Paar).
  7. Bei Eignung werden Sie in die tirolweite Evidenzdatei aufgenommen. Es dauert allerdings teilweise rund fünf Jahre, bis tatsächlich ein Kind vermittelt wird. Eine Alternative ist die Aufnahme eines Pflegekindes.
  8. Ein Adoptionsvertrag wird erstellt (Kosten ca. 500 Euro pro Paar). Das Kind befindet sich in diesem Stadium in Adoptionspflege bei Ihnen.
  9. Es kommt zum gerichtlichen Bewilligungsverfahren beim Bezirksgericht am Wohnort des Kindes mit:
    1. Prüfung der Voraussetzungen
    2. Anhörungen (der Eltern, des Adoptivkindes, der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflegeeltern, …)
    3. Zustimmung der Eltern des minderjährigen Adoptivkindes
    4. Zustimmung der Adoptiveltern
    5. Zustimmung des nicht entscheidungsfähigen volljährigen Wahlkinds oder der/des gesetzlichen VertreterIn des minderjährigen Wahlkindes
  10.  Der Antrag wird gerichtlich bewilligt – damit wird der Adoptionsvertrag wirksam.

Je nachdem, ob Sie sich für eine Inlands- oder Auslandsadoption entscheiden, gibt es unterschiedliche Behördenwege.

Wie kann ich ein Kind zur Adoption freigeben?

Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen, wenden Sie sich so früh wie möglich an das  Referat Pflegekinder, Adoption und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die SozialarbeiterInnen stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite und beraten Sie gerne.

Welche Arten von Adoptionen gibt es?

  • Inkognito-Adoption: Die abgebenden Eltern können keine Daten über die Adoptiveltern des Kindes bekommen. Die Kinder- und Jugendhilfe tritt als vermittelnde Behörde auf. Der Name der abgebenden Eltern ist der Kinder- und Jugendhilfebehörde für spätere Nachfragen bzw. Anfragen bekannt.
  • Offene Adoption: Die Adoptiveltern und die abgebenden Eltern kennen die persönlichen Daten voneinander. Eingeschränkte Kontakte zwischen dem Kind und den abgebenden Eltern sind möglich. Diese Variante ist heute die bevorzugte Form der Adoption.
  • Anonyme Geburt: Die abgebende Mutter entbindet ohne Bekanntgabe der eigenen Identität. Von Gesetzes wegen übernimmt die Obsorge die zuständige Kinder- und Jugendhilfebehörde bis zum rechtskräftigen Adoptionsbewilligungsbeschluss.

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