Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt die Preisdifferenz zwischen Basisjahr und Folgejahr ab. Das heißt Preissteigerungen werden zu 100% gefördert.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- gefördert werden Organisationen, die im Sinne der BAO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- gefördert werden gestiegene Energiekosten gegenüber dem Jahr 2021, die mittels Jahresabrechnungen nachzuweisen sind.
- Die Förderung ist nicht zulässig, wenn diese Organisation von dritter Seite Förderungen im Zusammenhang mit gestiegenen Energiekosten erhalten hat (z.B. Energiekostenzuschuss)
Weitere Details finden Sie in den Durchführungsbestimmungen.
Antrag: Wie, wo & wann beantrage ich die Förderung?
Sie können den Antrag im Nachhinein (mit Vorlage der Jahresabrechnungen bzw. 12 Monatsabrechnungen) stellen. Hier finden Sie das Online-Formular:
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
- Jahresabrechnungen 2021 für den betreffenden Energieträger (Basisjahr)
- Jahresabrechnungen Folgejahr für den betreffenden Energieträger
- Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Handysignatur/ID-Austria oder amtlicher Lichtbildausweis samt gescanntem unterschriebenen Antrag
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Zuletzt aktualisiert am 07.08.2023