Energiekostenförderung

Die Stadt Innsbruck fördert gestiegene Energiekosten für Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung deckt die Preisdifferenz zwischen Basisjahr und Folgejahr ab. Das heißt Preissteigerungen werden zu 100% gefördert.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • gefördert werden Organisationen, die im Sinne der BAO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
  • gefördert werden gestiegene Energiekosten gegenüber dem Jahr 2021, die mittels Jahresabrechnungen nachzuweisen sind.
  • Die Förderung ist nicht zulässig, wenn diese Organisation von dritter Seite Förderungen im Zusammenhang mit gestiegenen Energiekosten erhalten hat (z.B. Energiekostenzuschuss)

Weitere Details finden Sie in den Durchführungsbestimmungen.

Antrag: Wie, wo & wann beantrage ich die Förderung?

Sie können den Antrag im Nachhinein (mit Vorlage der Jahresabrechnungen bzw. 12 Monatsabrechnungen) stellen. Hier finden Sie das Online-Formular:

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Jahresabrechnungen 2021 für den betreffenden Energieträger (Basisjahr)
  • Jahresabrechnungen Folgejahr für den betreffenden Energieträger
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
  • ID-Austria oder amtlicher Lichtbildausweis samt gescanntem unterschriebenen Antrag

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
nach Terminvereinbarung

Telefonische Auskunft:
Montag bis Freitag:
9.00-12.00 Uhr