Schriftliche Neuanmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 geben Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2023 in der Musikschule ab oder senden diese per E-Mail als PDF-Datei.
Anmeldungen für die Musikalische Früherziehung sowie den Kinder- und Jugendchor sind bis inklusive September 2023 möglich.
Mit der Abgabe der Anmeldung nehmen Sie die Schulordnung zur Kenntnis und sind mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden.
Formulare und Informationen
- Neuanmeldung Musikschule
- Musikalische Früherziehung - Anmeldung Musikschule
- Kinder- und Jugendchor - Anmeldung Musikschule
- Merkblatt der Musikschule
- Beurlaubung - Antrag Musikschule
- Wiederanmeldung nach Beurlaubung - Musikschule
- Studienvorbereitende Ausbildung - Anmeldung Musikschule
- Abmeldung Musikschule
- Lehrerwechsel - Antrag Musikschule
- Schulgeldermäßigung - Ansuchen Musikschule
- Gemeindeabdeckungsbeitrag - Ansuchen Musikschule
- Übertritts- und Leistungsabzeichenprüfung - Anmeldung Musikschule
- Übertritts- und Leistungsabzeichenprüfung Schlagwerk - Anmeldung Musikschule
- Unterrichtsfreie Tage 2022-2023
Weitere Informationen:
Schulgeldermäßigungen werden gerne jederzeit angenommen. Vollständig ausgefüllte Anträge können im Schulbüro der Musikschule mit beigeschlossenen Unterlagen zum
jeweiligen Abgabetermin (Aushang in der Musikschule) abgegeben werden.
Unterrichtsangebote
Semestertarife
50 Minuten pro Woche:
Einzelunterricht | 224 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 166 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 159 Euro |
Ensembleunterricht (bis zu 5 SchülerInnen) | 108 Euro |
Ensembleunterricht (ab 6 SchülerInnen) | 83 Euro |
Kurse | 72 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 82 Euro |
Für jedes 2. Familienmitglied oder 2. Hauptfach:
Einzelunterricht | 168 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 141 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 135 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 69 Euro |
Für jedes 3. Familienmitglied oder 3. Hauptfach:
Einzelunterricht | 146 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 126 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 119 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 60 Euro |
Studienvorbereitung: | 309 Euro |
Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten.
Ab vollendetem 24. Lebensjahr erhöht sich das Schulgeld um 70 % (mit Ausnahme des Ensembleunterrichtes und der Kurse). Von dieser Bestimmung sind Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen.
Was müssen SchülerInnen auswärtiger Gemeinden beachten?
Die Stadt Innsbruck hat für auswärtige SchülerInnen den Gemeindeabdeckungsbeitrag für die Musikschule der Stadt Innsbruck beschlossen. Diesen können neu angemeldete SchülerInnen ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck mit dem ausgefüllten Formular zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags bei der Musikschule beantragen.
Klären Sie bitte mit Ihrer Wohnsitzgemeinde ab, ob die Bereitschaft zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags gegeben ist. Sollte eine Übernahme der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde nicht möglich sein, kann eine Aufnahme durch die Musikschule der Stadt Innsbruck nicht erfolgen. Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, muss das von der Gemeinde unterschriebene und mit Datum versehene Formular zu folgenden Terminen rechtzeitig einlangen:
- für das Sommersemester 2023 bis spätestens Freitag, 13.01.2023
- für das Wintersemester 2023/2024 bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2023
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Kontakt
Städtische Musikschule
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 25.03.2023