Straßenmusik

Straßenmusik und StraßenkünstlerInnen sind lebendige Elemente für eine florierende Stadt wie Innsbruck. Hier finden Sie Infos zu Anmeldung, Regeln und Auflagen.
 

Wollen Sie in Innsbruck auf der Straße musizieren, müssen Sie sich dafür anmelden und ein Ticket kaufen. Sie dürfen nur an bestimmten Plätzen zu ausgewählten Zeiten Straßenmusik ausüben und müssen sich an Regeln halten.

Wo kann ich mich anmelden?

Montag bis Freitag im Referat Bürgerservice und Fundservice (Punkt B auf der Karte).

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Genehmigung für:

  • 1 Tag: 10 Euro
  • 1 Woche: 50 Euro

Erhalt und Bezahlung:

  • Die Tages- bzw. Wochenpauschale ist bei Abholung der Genehmigung in bar zu entrichten. Es ist nur Barzahlung möglich.
  • Die Tickets (Tagesticket mit Name und Datum; Wochenticket mit Name und Kalenderwoche) sind bei Kontrolle in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Genehmigungs­nachweis gültig. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.

Wichtig: Das ausgestellte Ticket ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.

Welche Plätze stehen für Straßenmusik zur Verfügung?

  1. Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
  2. Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18.00–19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
  3. Altstadt: vor dem Stadtturm
  4. Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
  5. Altstadt: Franziskanerplatz
  6. Waltherpark
  7. Maria-Hilf-Park
  8. Prof. Franz-Mair-Gasse (vor dem Brunnen)
  9. Rapoldipark (Sillsteg)
  10. Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00–21.00 Uhr)
  11. Cool-Inn-Park (bei S-Bahn-Haltestelle Innsbruck-Messe)
  12. Bozner Platz
  13. Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00–12.00 Uhr, nicht am Sonntag)

Bitte beachten Sie die Karte und die Zeiten, zu denen Straßenmusik gespielt werden darf.

Achtung: Ist an einem der genannten Plätze eine Baustelle oder findet dort eine angemeldete, temporäre Veranstaltung statt, bieten wir Ihnen keinen Ersatz an.

Straßenmusik Karte

Die Karte zeigt an, in welchen Bereichen Straßenmusik erlaubt ist. Der Punkt 13 ist auf dem Ausschnitt nicht zu sehen.

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Straßenmusik Karte

Die Karte zeigt an, in welchen Bereichen Straßenmusik erlaubt ist. Der Punkt 13 ist auf dem Ausschnitt nicht zu sehen.

Wann darf musiziert werden?

Die generellen erlaubten Zeiten für Straßenmusik auf den ausgewiesenen Plätzen sind (bitte beachten Sie die Ausnahmen):

Dienstag bis Freitag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr

Samstag bis Sonntag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr

Was sind die Ausnahmen?

  • (2) Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche: nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier
  • (10) Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20.00-21.00 Uhr
  • (13) Wiltener Platzl: nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag

Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich! 

Welche Regeln sind zu beachten?

  • Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
    • Saiteninstrumente
    • Holzblasinstrumente
    • Tasteninstrumente
    • Digeridoos
    • Guiros
    • Maracas
    • Rasseln
  • Nicht erlaubt sind:
    • Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
    • Podeste und sonstige Aufbauten
  • Pro Kalenderwoche werden vier Wochentickets, pro Tag maximal sechs Tagestickets vergeben.

Wer sind meine Ansprechpersonen?

Für den Ticketverkauf wenden Sie sich bitte an das Referat Bürgerservice und Fundservice.

Für alle anderen Fragen rund um Straßenmusik (Standorte, Zeiten, Regeln, Verstärker, ..) wenden Sie sich bitte an das Amt Kultur.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2022