Straßenmusik ist eine anmeldepflichtige Veranstaltung gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz. Wollen Sie in Innsbruck auf der Straße musizieren, müssen Sie sich spätestens sieben Tage vorher anmelden. Pro Tag werden maximal sieben Bescheide für StraßenmusikerInnen ausgestellt - dort finden Sie alle Regelungen zum Thema Straßenmusik.
Wo kann ich mich anmelden?
- per Online Formular:
Sie können den Bescheid am 2. Werktag nach der Anmeldung ab 10.00 Uhr im Referat Bürgerservice und Fundservice abholen. - persönlich im Referat Bürgerservice und Fundservice (Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises erforderlich):
Der Bescheid kann frühestens nach 4 Werktagen ausgestellt werden.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Bei Abholung des Bescheids im Referat Bürgerservice und Fundservice ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 24,30 Euro (für einen Tag) bzw. 34,30 Euro (für mehrere Tage) zu zahlen.
Welche Plätze stehen für Straßenmusik zur Verfügung?
- Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
- Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
- Altstadt: vor dem Stadtturm
- Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse/Seilergasse
- Altstadt: Franziskanerplatz
- Waltherpark
- Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen, nicht 20.00-21.00 Uhr)
- Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag)
Bitte beachten Sie die Zeiten, zu denen Straßenmusik gespielt werden darf.
Hier finden Sie alle Plätze für Straßenmusik im Stadtplan Innsbruck:
Achtung: Ist an einem der genannten Plätze eine Baustelle oder findet dort eine angemeldete, temporäre Veranstaltung statt, bieten wir Ihnen keinen Ersatz an.
Wann darf ich musizieren?
Straßenmusik ist im Zeitraum von 1. Februar bis 31. Oktober in Innsbruck möglich - Montag ist Ruhetag! Die generellen erlaubten Zeiten für Straßenmusik auf den ausgewiesenen Plätzen sind (bitte beachten Sie die Ausnahmen):
Dienstag bis Freitag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr
Samstag bis Sonntag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
Was sind die Ausnahmen?
- (2) Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche: nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier
- (7) Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20.00-21.00 Uhr
- (8) Wiltener Platzl: nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag
Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!
Was ist zu beachten?
Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
- Saiteninstrumente
- Holzblasinstrumente
- Tasteninstrumente
- Guiros
- Maracas
- Rasseln
Batteriebetriebene Akustikverstärker sind mit geringer Lautstärke (vergleichbar Zimmerlautstärke) für Begleitmusik erlaubt. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Akustikverstärkern ist nicht erlaubt!
Nicht erlaubt sind zudem:
- Musikinstrumente, die zum Betrieb eine Stromversorgung benötigen (Stromanschluss, Akku, Batterie…)
- Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
- Podeste und sonstige Aufbauten
Straßenmusik - Folder
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Für die Ausgabe der Bescheide wenden Sie sich bitte an das Referat Bürgerservice und Fundservice.
Bei Fragen zum Behördenverfahren kontaktieren Sie bitte das Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst - Veranstaltungen.