Dotierung: 7.500 & 3.500 Euro
- Kunststipendium: 7.500 Euro
- Kunstförderstipendium: 3.500 Euro
Die gesamte Fördersumme von 11.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl etablierte bildende Künstler:innen der heimischen Szene als auch junge Talente gefördert werden.
Was wird gefördert?
Die Hilde-Zach-Kunststipendien fördern Innsbrucker bildende Künstler:innen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen Arbeit widmen zu können.
Wer vergibt das Stipendium?
Stadt Innsbruck
Wie bewerbe ich mich?
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com.
Die Einreichfrist läuft von 1. April 2026, 8.00 Uhr bis 13. Juli 2026, 17.00 Uhr.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung finden Sie hier.
Wer kann sich bewerben?
Künstler:innen, die
- in Tirol geboren oder
- in Innsbruck wohnhaft sind und
- in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
- mindestens 18 Jahre alt sind.
Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:
- Bis zum 31.12. des Vorjahres der Vergabe darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein.
Was kann eingereicht werden?
- Zeichnung/Grafik
- Malerei
- Bildhauerei/Installation
- Neue Medien/Fotografie
- Kunst am Bau/Architektur
Auch spartenübergreifende Einreichungen sind möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im PDF-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:
- ausgefülltes Datenblatt (online auf Vemap abrufbar)
- Scan der Geburtsurkunde oder
- Scan des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in Tirol geboren ist
- aktuelles Werkportfolio (mit max. 30 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
- Kurzlebenslauf des:der Bewerber:in
- Kurzbeschreibung zu den Werken oder zum künstlerischen Schaffen des:der Künstler:in
- repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens des:der Künstler:in
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden Künstler:innen und Vertreter:innen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie und Ausstellungswesen besteht.
Bisherige Stipendiat:innen

Die Hilde-Zach-Kunststipendiatinnen 2025: Veronika Abigail Beringer (2. v.l.) und Esther Strauß (3. v.l.) mit Vizebürgermeister Georg Willi und Kulturamtsleiterin Isabelle Brandauer.
| Jahr | Kunststipendium | Kunstförderstipendium |
|---|---|---|
| 2025 | Esther Strauß | Veronika Abigail Beringer |
| 2024 | Sarah Decristoforo | Sebastian Köck |
| 2023 | Lucas Norer | Anna Lerchbaumer |
| 2022 | Benjamin Zanon | Sophia Mairer |
| 2021 | Judith Klemenc | Clemens Sellaoui |
| 2020 | Katharina Cibulka | Janine Weger |
| 2019 | Annja Krautgasser | Matthias Noggler |
| 2018 | Johanna Tinzl | Lukas Thaler |
| 2017 | Michael Strasser | Sarah Decristoforo |
| 2016 | Barbara Huber | Esther Strauß |
| 2015 | Bernd Oppl | Andrea Lüth |
| 2014 | Nikolaus Schletterer | Valerie Messini |
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