Kunstankäufe der Stadt Innsbruck

Mit Kunstankäufen fördert die Stadt Innsbruck heimische Kunst. Wo die Ankäufe zu sehen sind und wie KünstlerInnen einreichen können, erfahren Sie hier. 

Dotierung: 70.000 Euro pro Jahr

Wie viele Kunstwerke besitzt die Stadt?

Bis in das Jahr 1953 reichen die dokumentierten Anfänge der Kunstsammlung der Stadt Innsbruck zurück. Insgesamt verfügt die Sammlung über 5.000 inventarisierte Werke. Seither wurden durch die Stadt Innsbruck in kontinuierlichen Abständen Kunstwerke angekauft.

Wer entscheidet über Kunstankäufe in der Stadt?

Eine wechselnde, externe Fachjury entscheidet über die Kunstankäufe.

Wo können Kunstankäufe besichtigt werden?

Die jeweils aktuellen Ankäufe können Sie am Ende eines jeden Kalenderjahres in einer Ausstellung in der Galerie Plattform 6020 besichtigen.

Wie reiche ich meine Kunst ein?

Die Einreichungen können über das ganze Jahr laufend per E-Mail an das Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte geschickt werden. Pdf-Dateien über 5 MB schicken Sie bitte per WeTransfer an dieselbe Adresse.

Zwei Jurysitzungen finden jährlich im April und September statt.

Abgabefristen:

  • 31. März
  • 31. August

Wer kann sich bewerben?

Einreichende müssen:

  • in Tirol geboren sein oder
  • ihren Lebensmittelpunkt in Tirol haben und
  • in künstlerischer Hinsicht Bezugspunkte zu Innsbruck aufweisen.

Wurde von einem/einer KünstlerIn ein oder mehrere Kunstwerke angekauft, kann erst nach fünf Jahren erneut ein Kunstwerk der betreffenden Person von der Stadt Innsbruck angekauft werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind in deutscher Sprache und im pdf-Format für die Einreichung erforderlich:

  • Kurzlebenslauf der/des BewerberIn
  • Auflistung der angebotenen Werke mit repräsentativen Abbildungen/Fotos und den jeweiligen Eckdaten (Größe, Technik, Jahr, Auflage, Preis inkl. Rahmung und Steuer)
  • Kurzbeschreibung zu den angebotenen Werken oder zum künstlerischen Schaffen der/des KünstlerIn

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Auswahl der Kunstwerke erfolgt durch eine zweiköpfige externe Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden KünstlerInnen und VertreterInnen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie oder Ausstellungswesen bestehen. Die Jurymitglieder werden alle drei Jahre neu besetzt.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
nach Terminvereinbarung

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr