Arbeitsplatz­prämie

Eine Unterstützung der Stadt für neue Arbeitsplätze durch Betriebsneuansiedlungen, Neugründungen, Erweiterungen und Verlagerungen innerhalb Innsbrucks.

Wenn Sie durch Betriebsneuansiedlungen, Neugründungen, Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des Stadtgebietes Innsbrucks neue Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen um eine Arbeitsplatzprämie ansuchen. Erfahren Sie hier die Höhe der Prämie, wie und wo Sie den Antrag stellen, welche erforderlichen Unterlagen Sie dafür benötigen und wann die Prämie ausbezahlt wird.

Wer kann um eine Arbeitsplatzprämie ansuchen?

  • Klein- und Mittelbetriebe, die in der Stadt Innsbruck kommunalsteuerpflichtig sind und
  • mindestens drei ArbeitnehmerInnen (neu) beschäftigen, die
    • in vollem Umfang pflichtversichert sind und
    • für die ganzjährig Kommunalsteuer an die Stadt Innsbruck entrichtet wird,
  • wenn diese Unternehmen für die Schaffung der Arbeitsplätze nicht andere Förderungen erhalten.

 Es werden vor allem Unternehmen gefördert, die sich durch eine optimale Arbeitsplatzdichte bei geringem Bodenverbrauch sowie geringer Umweltbelastung auszeichnen.

Details finden Sie in der Richtlinie für die Gewährung der Arbeitsplatzprämie.

Wie hoch ist die Arbeitsplatzprämie?

Die Stadt Innsbruck fördert zwischen 750 und 1.850 Euro je Arbeitsplatz, abhängig von der Arbeitsplatzdichte und der Erfüllung entsprechender Richtlinien. Insgesamt beträgt die mögliche Höchstförderung 50.000 Euro.

Wie und wo stelle ich den Antrag auf eine Arbeitsplatzprämie?

Sie senden das ausgefüllte Formular Ansuchen für die Arbeitsplatzprämie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder persönlich an das Referat Wirtschaft und Tourismus.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf eine Arbeitsplatzprämie?

  • das ausgefüllte Formular Ansuchen für die Arbeitsplatzprämie
  • Kopie des Gewerbescheines
  • Aufstellung über die Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen
  • Bestätigung der Tiroler Gebietskrankenkasse über die Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen
  • Projektbeschreibung

Wann wird die Arbeitsplatzprämie ausbezahlt?

  • Die Auszahlung der 1. Rate in Höhe von 60 Prozent des Gesamtförderungsbetrages erhalten Sie nach der Genehmigung im Stadtsenat.
  • Die Auszahlung der 2. Rate in Höhe von 40 Prozent des Gesamtförderungsbetrages erhalten Sie nach einem Jahr, wenn Sie die Erfüllung der Förderungskriterien nachgewiesen haben.

Details finden Sie in der Richtlinie für die Gewährung der Arbeitsplatzprämie.