In Tirol werden ua für folgende Bereiche des Jagdwesens durch das Jagdgesetz 2004 geregelt:
Jagdgebiete und Jagdausübung, Jagdverpachtung, Schutz der Jagd (Bestellung von Jagdschutzorganen), Abschußplan und Erlangung der Tiroler Jagdkarte.
Voraussetzungen zur Erlangung der Jagdkarte (§ 28 TJG):
• vollendetes 18. Lebensjahr
• jagdliche Eignung durch Vorlage des Zeugnisses
• Grundkenntnisse der Ersten Hilfe
Wer in Tirol die Jagd ausübt, muss (neben einen vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigen ausgestellten Erlaubnisschein) eine auf seinem Namen lautende gültige Tiroler Jagdkarte oder eine für das jeweilige Jagdgebiet gültige Jagdgastkarte mit sich führen.
Die Jagdkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat; hat er den Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist zur Ausstellung der Jagdkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Die Jagdgastkarte wird vom Jagdausübungsberechtigten oder vom Jagdleiter ausgegeben.
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