Jagd

Zum Jagen brauchen Sie sowohl eine bestandene Jagdprüfung als auch eine Jagdkarte. Hier erhalten Sie Infos zu Karten, Kursen und Prüfungen.

Was wird durch das Jagdgesetz geregelt?

Das  Tiroler Jagdgesetz regelt die Jagdgebiete und Jagdausübung, die Jagdverpachtung sowie den Schutz der Jagd (Bestellung von Jagdschutzorganen), den Abschussplan und die Erlangung der Tiroler Jagdkarte.

Jagdkarte & Jagdgastkarte

Wofür brauche ich eine Jagdkarte?

Wer in Tirol die Jagd ausübt, muss, neben einen vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigen ausgestellten Erlaubnisschein, eine auf ihren/seinen Namen lautende gültige Tiroler Jagdkarte oder eine für das jeweilige Jagdgebiet gültige Jagdgastkarte mit sich führen.

Welche Voraussetzungen & Unterlagen benötige ich zur Erstausstellung der Jagdkarte (§ 28 TJG)?

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • jagdliche Eignung durch:
    • Vorlage des Zeugnisses der Jagdprüfung in Österreich
    • eine im Vorjahr gültige Jagdkarte, die nicht rechtzeitig verlängert wurde
    • Unterlagen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates, der Schweiz, Irlands oder Großbritanniens, die nachweisen, dass eine gleichwertige Jagdberechtigung vorliegt
    • etc. (siehe § 28 Tiroler Jagdgesetz)
  • Nachweise über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe
  • Nachweise über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Foto
  • Kosten von 169 Euro (119 Euro für den Mitgliedsbeitrag & Jagdhaftpflichtversicherung sowie 50 Euro Verwaltungsabgabe)

Wo bekomme ich die Jagdkarte?

Die Jagdkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, wo die/der AntragstellerIn den Hauptwohnsitz hat. Hat die/der AntragstellerIn den Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist zur Ausstellung der Jagdkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich die Person die Jagd ausüben möchte.

Wer vergibt die Jagdgastkarte?

Die Jagdgastkarte wird von der/dem Jagdausübungsberechtigten oder von der/dem JagdleiterIn ausgegeben.

Jagdkurs & Jagdprüfung

 Wann finden Jagdkurse statt?

Jagdkurse werden einmal jährlich für den Bezirk Innsbruck vom Tiroler Jägerverband veranstaltet. Kurskosten und Unterlagen werden vom Jägerverband vorgeschrieben bzw. gestellt.

Welche Voraussetzungen & Unterlagen brauche ich für den Antritt zur Jagdprüfung?

In Innsbruck müssen Sie dem Referat Grundverkehr Folgendes schriftlich vorlegen: 

  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde
  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Tiroler Jagdgesetz
  • Angabe, ob es sich um einen Erstantritt handelt