Bad-Umbau für SeniorInnen

Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von Nasszellen für SeniorInnen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Was wird gefördert?

Die Stadtgemeinde Innsbruck fördert den Umbau von Bädern für Innsbrucker SeniorInnen und Menschen mit Behinderung, wenn Sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ziel ist es, dass diese Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen können.

Konkret gefördert werden:

  • Einbau einer Dusche entsprechend der technischen Richtlinien (schwellenloser Zugang, Mindestgröße) inkl. Duschwände/Abtrennungen, Haltegriffe und Klappsitz.
  • Zu und Abflussleitungen samt Komplettierung der Dusche.
  • Allenfalls erforderliche Versetzarbeiten bestehender Sanitärausstattungen wie Boiler, Waschbecken.
  • Fliesenlegerarbeiten (anteilig) samt Feuchtigkeitsschutz
  • Begleitende erforderliche bauliche Maßnahmen (z.B. Abbruch und Entsorgung einer bestehenden Badewanne)
  • Allenfalls erforderliche Versetzarbeiten bei der Elektroinstallation

Wie hoch ist die Förderung?

Der Einmalzuschuss beträgt 35 Prozent der förderbaren Gesamtbaukosten, jedoch max. 3.500 Euro je Umbau einer Nasszelle.

Wie lange gibt es die Förderung?

Mit 1. Jänner 2022 wurde die städtische Impulsförderung „Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen“ auf die Dauer von fünf Jahren bis 31. Dezember 2026 nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel beschlossen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie können die einmalige Förderung der Stadt Innsbruck beantragen, wenn Sie:

  • eine bestehende Wohnung in Innsbruck mit Hauptwohnsitz bewohnen. (Miete oder Eigentum)
  • eine Förderung des Landes Tirol bekommen.
  • den Innsbrucker SeniorInnenausweis bzw. den Behindertenausweis (wegen dauernd eingeschränkter Mobilität) besitzen.
  • die städtischen technischen Richtlinien einhalten.
  • Die Rechnungsbelege dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein.

Antrag: Wo & Wann beantrage ich die Förderung?

Sie müssen den Antrag spätestens 18 Monate nach Vollendung des Vorhabens im Referat Wohnbauförderung mittels Formular einreichen - siehe erforderliche Unterlagen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag? 

  • Antrag Bad-Umbau für SeniorInnen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Original oder Kopie)
  • Alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Bewilligungen
  • Abnahmebestätigung

Kontakt

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