Home LEBEN | SOZIALES SENIORINNEN UND SENIOREN LEBENSBESTÄTIGUNGEN
Sie können eine Lebensbestätigung beim Bürgerservice oder Stadtteilbüro Igls und Vill beantragen, wenn Sie
Sollten Sie als AntragstellerIn nicht persönlich erscheinen können, so kann eine Vertrauensperson dies für Sie erledigen, sofern diese zusätzlich eine Insassenbestätigung des Wohnheimes oder eine Arztbestätigung vorlegt.
Die Verwaltungsabgabe beträgt € 2,30
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Ausstellung einer Lebensbestätigung im Stadtmagistrat Innsbruck verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung und die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach dem Ableben der betroffenen Person gelöscht. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Ausstellung der Lebensbestätigung notwendig.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).
Maria-Theresien-Straße 18
EG
Tel.: +43 512 5360 1000
E-Mail senden
Bürgerservice: Mo-Do 8.00-17.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr; Fundservice: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr; Parkkartenausgabe: Mo-Do 14.30-16.30 Uhr
Rosmarie Bortolotti DW 1004
Sabine Kröß-Tunner DW 1001
Edith Lardschneider DW 1003
Eva Stadlmair DW 1005