Barriere­freiheits­erklärung

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit der Website innsbruck.gv.at

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Zielsetzung

Die Stadt Innsbruck ist bemüht, ihre Website und deren mobile Anwendung im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) möglichst barrierefrei zugänglich und leicht verständlich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.innsbruck.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der Stadt Innsbruck enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweis noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Die Stadt Innsbruck ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
    • Formulare sind nicht vollständig nutzbar.
    • Drittanbieter-Inhalte und -Videos besitzen nicht in allen Fällen Untertitel.
    • Für Podcasts steht der Inhalt nicht gleichzeitig in Textform zur Verfügung. Das Erfolgskriterium 1.2.1 (Reine Audio- oder Videoinhalte aufgezeichnet) wird dadurch verletzt.
    • Informationen in Grafiken unterscheiden sich teilweise lediglich durch Farben. Das Erfolgskriterium 1.4.1 (Gebrauch von Farbe) wird dadurch verletzt.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    • Die Adaption der bestehenden Applikation führt zu "unverhältnismäßig hohem Aufwand", eine Ablösung durch modernere Technik ist aber bereits im Laufen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Dezember 2023 aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Stadt Innsbruck durchgeführten Selbstbewertung in der Bestandsaufnahme erstellt. Nach einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit vom Land Tirol am 12. Juli 2023 wurden technische und redaktionelle Mängel behoben und die Barrierefreiheitserklärung adaptiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf www.innsbruck.gv.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, um das Webservice der Stadt Innsbruck weiter zu verbessern. Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne per E-Mail an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an die Geschäftsstelle Kommunikation und Medien.

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr