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Für viele Maßnahmen im Wald, welche der Pflege und Erhaltung des Waldes dienen, gibt es im Rahmen der Verordnung ländliche Entwicklung Förderungen. Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, ob es sich beim betroffenen Waldstück um Schutzwald oder Wirtschaftswald handelt, welche Maßnahme gesetzt wurde uvm.
Ihre zuständigen Waldaufseher oder das Forstamt geben Ihnen gerne Auskunft:
Über die jeweiligen Ortsbauernobmänner werden Wühlmausbekämpfungsmaßnahmen gefördert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ortsbauerobmann.
Über die jeweiligen Ortsbauernobmänner werden für weibliche Zuchtrinder Viehzuchtprämien ausgeschüttet. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ortsbauerobmann.
Trientlgasse 13
EG
Tel.: +43 512 5360 7181
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Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung