Alles zum Thema Hund

Was HundehalterInnen wissen müssen: An- & Abmeldung, verpflichtender Sachkundenachweis, Versicherung, Hundesteuer, Leinenzwang, Regeln & Hundehaltung.

In der Broschüre zum Umgang mit Hunden hat das Land Tirol die wichtigsten Infos für HundehalterInnen zusammengefasst. Unten finden Sie weitere relevante Infos zur Hundehaltung speziell in Innsbruck: 

Was muss ich tun, wenn ein Hund bei mir einzieht?

  • Bevor ein  Tier bei Ihnen einzieht, sollten Sie diese grundlegenden Fragen klären.
  • Sachkundenachweis: Bevor Sie sich das erste Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie eine theoretische Ausbildung absolvieren, den sogenannten Sachkundenachweis. Über die Wirtschaftskammer bieten tierschutzqualifizierte HundetrainerInnen oder TierärztInnen diese speziellen Kurse zum Sachkundenachweis an. Den Nachweis, dass Sie den Kurs absolviert haben, müssen Sie bei der Anmeldung des Hundes an das Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen senden.
  • Hundehaftpflichtversicherung: Sie haben eine Woche lang Zeit, eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diesen Nachweis müssen Sie an das Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen senden.
  • Anmeldung zur Hundesteuer: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie Ihren Hund beim Amt für Gemeindeabgaben zur Hundesteuer anmelden.
  • Chip- und Registrierungspflicht: Innerhalb eines Monats müssen Sie Ihren Hund bei einem/r Tierarzt/-ärztin chippen lassen und registrieren. Ist Ihr Hund gechipt, können Sie ihn auch selbst melden über:
    • die Tierärztin oder den Tierarzt
    • die Behörde (Amtstierarzt/-ärztin)
    • animaldata.com
    • die ID Austria

Vergewissern Sie sich bitte, ob die Meldung erfolgreich in die Heimtierdatenbank übertragen wurde. Die Übertragung funktioniert nur bei vollständigen Datensätzen.

Wo und wie kann ich die Hundesteuer anmelden?

Ihren Hund müssen Sie in Innsbruck anmelden, wenn Sie vorhaben, ihn länger als zwei Monate zu halten. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihren Hund mit dem Online-Formular, postalisch oder persönlich beim (Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer) anzumelden. Halten Sie dazu die erforderlichen Unterlagen und Daten bereit.

Übrigens: In Innsbruck gibt es keine Hundesteuermarken mehr.

Vor der Anmeldung brauchen Sie einen Sachkundenachweis.

Welche Unterlagen und Daten brauche ich für die Anmeldung meines Hundes?

Sie haben zwei Wochen Zeit, Ihren Hund anzumelden. Dafür brauchen Sie:

Zuständig für die Anmeldung ist das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer.

Wo besteht in Innsbruck ein Leinenzwang?

Leinenzwang für ganz Tirol (Landespolizeigesetz) inkl. Innsbruck:

  • An öffentlichen Orten innerhalb des besiedelten Gebiets müssen Sie Ihren Hund in ganz Tirol an der Leine oder mit Maulkorb führen.
  • An öffentlichen Orten, wo sich üblicherweise viele Menschen aufhalten, müssen Sie den Hund an der Leine und mit Maulkorb führen.
  • Maulkorb- und Leinenpflicht gilt immer in
    • öffentlichen Verkehrsmitteln
    • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
    • Spielanlagen
    • Einkaufszentren
  • Der Maulkorb muss den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und darf nicht abgestreift werden können.

Zusätzlicher Leinenzwang in Innsbruck:

Der Leinen- und Maulkorbzwang gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Assistenz-, Dienst- und Jagdhunde während ihres Einsatzes.

Zuständig für das Thema Leinenzwang ist das Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen.

Wo kann mein Hund in Innsbruck freilaufen?

  • Auf den ausgewiesenen Hundewiesen oder Hundeauslaufzonen der Stadt Innsbruck. Die Benutzung von Egerdach und Pechepark ist an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Werktagen von 7.00 bis 22.00 Uhr erlaubt.
  • In der Zeit zwischen Oktober und März bei abgeernteten Feldern außerhalb des besiedelten Gebiets.

Den Hundekot müssen Sie immer entfernen – auch auf Hundewiesen oder im Wandergebiet.

Zuständig für das Thema Leinenzwang ist das Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen.

Welche weiteren Regeln gelten für meinen Hund?

  • Sie müssen Ihren Hund auf Spielplätzen von Spielgeräten, Rasen, Grünflächen, Pflanzungen, Sandkästen und Brunnen fernhalten.
  • Der Hundekot ist von Ihnen in Abfallbehältern zu entsorgen. Dafür gibt es im ganzen Stadtgebiet zahlreiche Spender mit gratis Hundekotsackerln/Sac-O-Mat.
  • In Hundewiesen (Hundeauslaufzonen) kann sich Ihr Hund ohne Leine und Maulkorb austoben. Die Benutzung ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Werktagen von 7.00 bis 22.00 Uhr erlaubt. Hundekot müssen Sie auch hier entfernen.
  • Sie dürfen die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährden.
  • Es dürfen durch Ihren Hund keine unzumutbaren Belästigungen entstehen.
  • Hunde sind in der Freizeitanlage Roßau (Baggersee) und in den Schwimmbädern der IKB nicht erlaubt.
  • Auf Friedhöfen sind Hunde nicht erlaubt – ausgenommen Blindenführhunde.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln muss Ihr Hund an die Leine und einen Maulkorb tragen.

Auf Spielplätzen gilt Maulkorb- und Leinenzwang und in den Parkanlagen Maulkorb- oder Leinenzwang!

Mein Hund ist entlaufen oder verstorben - was tun?

Hier finden Sie mehr Infos, wenn Ihr Tier entlaufen oder verstorben ist. 

Wo und wie kann ich meinen Hund abmelden?

Sie können Ihren Hund mit dem Online-Formular abmelden. Halten Sie dazu die erforderlichen Unterlagen und Daten bereit.

Welche Unterlagen und Daten brauche ich für die Abmeldung meines Hundes?

Für die Abmeldung Ihres Hundes in Innsbruck brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Angaben zu Ihnen selbst (Familienname, Adresse, etc.)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)
  • Rufname des Hundes
  • Datum der Abmeldung
  • Je nach Grund der Abmeldung:
    • verstorben / eingeschläfert: Sterbedatum & Nachweis
    • Abgabe an neue/n HundehalterIn: Name der/des neuen HundehalterIn, Adresse und Telefonnr.
  • Wohnsitzwechsel: die neue Adresse

Nur wenn Sie Ihren Hund abmelden, bekommen Sie anteilsmäßig die Hundesteuer rückerstattet.

Zuständig für die Abmeldung ist das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer.

Was passiert, wenn mein Hund jemanden verletzt?

  • Bringen Sie die verletzte Person oder das verletzte Tier zum Arzt oder zur Ärztin.
  • Bei Verletzungen informieren Sie die Polizei.
  • Lassen Sie Ihren Hund direkt nach dem Biss und zehn Tage später bei Ihrer/Ihrem Tierärztin/-arzt auf Tollwut untersuchen und bringen Sie das Untersuchungszeugnis zur Polizei.
  • Melden Sie den Vorfall beim Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung.

Jeder Hund, der Menschen oder Tiere verletzt oder gefährdet hat, muss zur/zum Amtstierärztin/-arzt. Dort wird beurteilt, ob der Hund auffällig ist. Wird der Hund als auffällig eingestuft, muss er außerhalb von Wohnräumen oder eingezäunten Grundstücken Leine und/oder Maulkorb tragen.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Thema Hund?

ThemaAnsprechpartnerInnen
SachkundenachweisAmt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
Kurse zum SachkundenachweisWIFI der WK Tirol
Nachweis HaftpflichtversicherungAmt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
HaftpflichtversicherungIhr Versicherungsunternehmen
An- und Abmeldung des HundesReferat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer
Hundesteuer & Bezahlung der HundesteuerReferat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer
Leinenpflicht & Regeln für Hunde und deren BesitzerInnenAmt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
Artgerechte Hundehaltung, Verdacht auf MisshandlungReferat Veterinärwesen
Tierärztlicher NotfallTierärzte: Wochenenddienst (Land Tirol)
Tod des HundesReferat Veterinärwesen - Wasenmeisterei
Hund verloren oder herrenloser Hund

Referat Veterinärwesen - Wasenmeisterei

oder Tierheim Mentlberg

Vorkommnisse oder Unfälle mit Hunden, Hundebiss

Landespolizeidirektion und

Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen

Chip- und Registrierungspflicht

Ihr/e Tierärztin/-arzt oder

Amtstierärztin/-arzt (Referat Veterinärwesen) oder

animaldata.com