JAGDKARTE
Wer in Tirol die Jagd ausübt, muss (neben einen vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigen ausgestellten Erlaubnisschein) eine auf seinem Namen lautende gültige Tiroler Jagdkarte oder eine für das jeweilige Jagdgebiet gültige Jagdgastkarte mit sich führen.
Die Gebühren betragen:€ 141,75
Bei Erstausstellung ist ein Foto mitzubringen und müssen die Voraussetzungen für die Ausstellung vorgelegt werden (zB Nachweis der ersten Hilfe, Prüfungszeugnis, gültige Jagdkarte aus anderen Bundesland ...)