Kinderschutz in den Einrichtungen der Stadt Innsbruck

Hier finden Sie Informationen über das Konzept zum Schutz von Kindern in den Einrichtungen der Stadt Innsbruck

Was ist das Kinderschutz­konzept der Stadt Innsbruck?

Das Kinderschutzkonzept der Stadt Innsbruck hat zum Ziel, das Wohl der Kinder in den städtischen Betreuungseinrichtungen an erste Stelle zu setzen. Es ist ein klares Bekenntnis des Trägers Stadt Innsbruck sowie aller Mitarbeitenden Kinderschutz zu priorisieren und jederzeit sicherzustellen, dass sich Kinder in einem sicheren, liebevollen und fördernden Umfeld entwickeln können.

Warum ist Kindeswohl so wichtig?

Kindeswohl umfasst die physische, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder - dies stellt die Basis für eine gesunde Entwicklung dar.

Kinderschutzkonzepte zielen klar darauf ab, diese gesunde Entwicklung gewährleisten zu können, indem Standards innerhalb einer Einrichtung formuliert werden, die beispielweise Kinderrechte im Alltag sicherstellen. Dabei müssen das pädagogische Konzept sowie die Inhalte des Kinderschutzkonzeptes nahtlos ineinandergreifen.

Alle städtischen Kindergärten und Horte haben gemeinsam den allgemeinen Teil des Konzeptes erarbeitet. Anschließend hat jede Einrichtung vertiefend einen individuellen Teil entwickelt, welcher speziell auf die Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung eingeht. Die einzelnen Teams haben in diesem Prozess Risiken und Ressourcen analysiert und Maßnahmen zur Risikominimierung sowie optimalen Nutzung von Ressourcen erarbeitet und verschriftlicht.

Es ist eine zentrale Aufgabe von elementarpädagogischen Einrichtungen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kindern ein sicheres und positives Umfeld garantieren. Das Kinderschutzkonzept der Stadt Innsbruck bietet in diesem Zusammenhang für alle MitarbeiterInnen klare Anleitung und Orientierung.

Wie wird Kinderschutz in den Einrichtungen sichergestellt?

Kinder werden als kompetente Individuen wahrgenommen, die die Welt eigenaktiv mit Neugier und Freude erkunden. Die Mitarbeitenden begleiten diesen Prozess und schaffen Lernräume, an denen Kinder aktiv teilnehmen können. Partizipation ist dabei ein zentrales Kinderrecht, das in den Einrichtungen aktiv gelebt wird. Die Fachkräfte sind geschult, um die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes zu erkennen und zu unterstützen.

Das Kinderschutzkonzept bietet darüber hinaus klare Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen, die im Falle eines Verdachts auf Gewalt eingehalten werden. Die Mitarbeitenden erhalten regelmäßige Schulungen, um achtsam im pädagogischen Alltag zu bleiben und in sensiblen Situationen sicher handeln zu können.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Das Kinderschutzkonzept basiert auf dem Gewaltverbot in Österreich, das seit 1989 jegliche Form von Gewalt gegen Kinder verbietet. Zudem orientiert sich das Konzept an der UN-Konvention über die Rechte des Kindes – dort sind grundlegende Rechte für alle Kinder niedergeschrieben, wie etwa das Recht auf Schutz vor Gewalt, Bildung oder eine gewaltfreie Erziehung.

Was sind die verschiedenen Formen von Gewalt?

Im Rahmen des Kinderschutzkonzepts werden verschiedene Formen von Gewalt definiert:

  • Körperliche Gewalt: Dazu gehören alle Formen von Misshandlungen, wie Schlagen oder Festhalten.
  • Psychische Gewalt: Diese umfasst emotionale Misshandlungen, wie Beschämung oder Ignorieren.
  • Sexualisierte Gewalt: Hierbei handelt es sich um sexuelle Übergriffe oder das Zeigen von pornographischem Material.
  • Vernachlässigung: Dies bedeutet, dass die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes nicht erfüllt werden, zum Beispiel unzureichende Ernährung oder medizinische Versorgung.
  • Strukturelle Gewalt: Diese Gewaltform ist in den Strukturen von Institutionen verankert und betrifft das System als Ganzes.

Wie wird das Konzept gelebt?

Das Kinderschutzkonzept wird kontinuierlich evaluiert und angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen der Kinder und der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Mitarbeitenden und Kinder werden aktiv in den Prozess einbezogen, um sicherzustellen, dass das Konzept praxisnah und wirksam bleibt. Fortbildungsangebote für MitarbeiterInnen und Qualitätskontrollen des Trägers garantieren, dass die Standards des Kinderschutzkonzeptes eingehalten und weiterentwickelt werden.