Forstwege

Hier finden Sie Informationen zu Forstwegen und Kontaktmöglichkeiten.

Welche Forstwege werden im Winter geräumt? 

Auf den hier angeführten Forstwegen wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. Diese Wege werden daher nicht regelmäßig geräumt bzw. findet auch keine regelmäßige Splittstreuung statt.

  • Erbmesweg
  • Maria-im-Walde-Weg
  • Pfaffensteig
  • Rosnerweg
  • Schillerweg
  • Seeweg
  • Steinbruchweg
  • Tummelplatzweg
  • Uferweg
  • Umbrückler Alm Weg

Wer darf Forstwege befahren?

Auf allen Forstwegen gilt ein generelles Fahrverbot. Eine Befahrung der Forstwege ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder mit einer Sondergenehmigung erlaubt. 

Wer ist für Forstwege zuständig?

Ein Großteil der Forstwege wird vom Referat Wald und Almen verwaltet.

Prinzipiell sind Forstwege LKW-befahrbare Straßen, die primär der Bewirtschaftung  des Waldes dienen.

Welche Forstwege sind gesperrt?

Aktuelle Weg- und Lawinensperren im Stadtgebiet Innsbruck finden Sie hier:

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr