gedenk_potenziale

gedenk.potenziale fördert Projekte, die an die Opfer des Nationalsozialismus gedenken und auf die Aktualität von Gewalt hinweisen.

Was ist gedenk_potenziale?

gedenk.potenziale ist ein von der Stadt Innsbruck initiierter Fördertopf in Höhe von 20.000 Euro zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und an die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen am 5. Mai. Dieser Gedenktag weist darüber hinaus auf die Aktualität von Gewalt, Rassismus, Diskriminierung von Minderheiten und Antisemitismus hin.

Wie oft wird gedenk_potenziale ausgeschrieben?

Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr am 5. Mai und stets zwei Jahre im Voraus (gedenk_potenziale 2024 wird 2022 ausgeschrieben, etc.). Die Jurysitzung findet meist im Herbst statt.   

Wie können Projekte eingereicht werden?

Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mit Namen und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.

gedenk_potenziale 2024

Die Ausschreibung für die die gedenk_potenziale 2024 wurde am 5. Mai 2022 publiziert. Vom 5. Mai bis zum 31. Oktober 2022 (16 Uhr) können Projekte eingereicht werden. Die Vergabe der mit 20.000 Euro dotierten gedenk_potenziale 2023 entscheidet die Fachjury im November 2022. Das von der Fachjury ausgewählte Projekt (bzw. ggf. die zwei ausgewählten Projekte) muss bis zum 5. Mai 2024 realisiert werden.

Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Einreichungen im Rahmen der gedenk_potenziale 2024

Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte den Vemap-Helpdesk.

Für inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum.

Welche Projekte fördert gedenk_potenziale?

gedenk_potenziale ist ausgerichtet auf die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Opfer von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus. Besonders berücksichtigt werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen.

gedenk_potenziale möchte Impulse zur Verankerung des 5. Mai als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Bewusstsein der Stadt Innsbruck und darüber hinaus setzen. Dementsprechend muss der 5. Mai „im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus“ im Mittelpunkt der eingereichten Projekte stehen.

gedenk_potenziale zielt dabei auch auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem Projekte, die spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. Aber auch Einzelpersonen sind zur Einreichung von Projekten eingeladen.

Was wird nicht gefördert?

  • Konventionelle und/oder kommerzielle Veranstaltungen (z. B. lose Reihen von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
  • Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
  • Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
  • Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z. B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
  • Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

Wer ist zur Einreichung berechtigt?

Einreichen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Über den konkreten Ausschreibungstext und die Vergabe der Förderung entscheidet eine unabhängige und überregional besetzte Fachjury, wobei durch den regelmäßigen Austausch der Jurymitglieder sichergestellt wird, dass laufend neue Perspektiven in den Auswahlprozess einfließen können. Im Wissen um die Verantwortung, die mit dem Ausschreibungsthema einhergeht, wurde festgelegt, dass die formalen und inhaltlichen Kriterien und Schwerpunktsetzungen alle 3 Jahre von der Jury geprüft und im Bedarfsfall adaptiert werden können.

Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine unabhängige und überregional besetzte Fachjury aus fünf ExpertInnen, wobei durch den regelmäßigen Austausch der Jurymitglieder sichergestellt wird, dass laufend neue Perspektiven in den Auswahlprozess einfließen können. Derzeit gehören der Jury der gedenk_potenziale an:

  • Dr.in Irmgard Bibermann
  • Dr.in Birgit Johler
  • Melanie Hollaus
  • Mag.a Heidi Schleich
  • Univ.-Doz. Dr. Horst Schreiber

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr

Zuletzt aktualisiert am 11.10.2022