Zuständig für:

  • Die Stadt Innsbruck ist die Schulerhalterin für die städtischen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schule. Sie ist also für die Gebäude oder die Infrastruktur zuständig.

Nicht zuständig für:

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
7.30-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr

Freitag:
7.30-12.00 Uhr

Übergeordnetes Amt