Zuständig für:
- Verträge mit der Stadt Innsbruck für die Nutzung von städtischen Gründen
- Organisation und Koordination von Märkten, Beratung von Marktveranstalter:innen und Vereinbarungen für die Abhaltung von Gelegenheitsmärkten, siehe Märkte
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung