Zuständig für:
- Bearbeitung von internen Rechtsfragen und Erstattung einschlägiger Gutachten
- Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
- Wahrnehmung der privatrechtlichen Interessen der Stadt in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung von Insolvenzverfahren, an denen die Stadt als Gläubigerin beteiligt ist.
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr