Europa-Wahlen

Am 9. Juni finden die Europa-Wahlen statt. Dabei wählen BürgerInnen aller 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ihre Abgeordneten direkt ins Europäische Parlament.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. ÖsterreicherInnen, die in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz haben, sind automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Nicht österreichische Unionsbürger konnten sich bis 26. März 2024 in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen. Hierfür müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein. Ein entsprechender Antrag war bis zum 25. April 2024 möglich.

Unterstützungserklärung für wahlwerbende Partei

Ab dem 26. März 2024 können Sie im Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Unterstützungs­erklärungen für wahlwerbende Parteien unterzeichnen.

Bitte ziehen Sie eine Nummer unter der Bezeichnung „Unterstützungserklärung“ und vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original.

Wählen im Wahllokal

Für die Europa-Wahlen wird das gesamte Stadtgebiet in insgesamt 154 Wahl­sprengel eingeteilt. Die Bildung der Wahlsprengel ist Aufgabe der Hauptwahl­behörde. Sie können in Ihrem Wahllokal am Wahltag von 7.30 bis 16.00 Uhr wählen.

Hier finden Sie eine Karte mit allen 43 Wahllokalen und den zugehörigen Sprengeln. Suchen Sie nach Ihrer Adresse und lassen Sie sich Ihr passendes Wahllokal anzeigen:

Wählen mit Wahlkarte

Alle wahlberechtigten Personen erhalten eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert über das zuständige Wahllokal und beinhaltet einen Zahlencode für die allfällige Beantragung einer Online-Wahlkarte bzw. alternativ einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich.

Die Briefwahl mit Wahlkarte ist keine gleichgestellte Alternative zur Urnenwahl, sondern ausdrücklich nur im Verhinderungsfall vorgesehen.

Wie & wo beantrage ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, ein Wahllokal zu besuchen, können Sie eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl wählen. Die Ausgabe bzw. Zustellung der Wahlkarten ist ab 16. Mai 2024 möglich. Die Wahlkarte beantragen Sie: 

  • online: ID Austria, Passnummer, Lichtbildausweis oder Eingabe ihres persönlichen Antragscodes (diesen bekommen Sie per Post) erforderlich.
    möglich bis 5. Juni 2024 – 24.00 Uhr
  • per Post: Beantragung beim Referat Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - Wahlen möglich bis 5. Juni 2024 (bei der Behörde einlangend)
  • persönlich im Wahlkartenbüro (barrierefrei): im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6102
    Öffnungszeiten: 13. Mai bis 7. Juni 2024 an Werktagen
    Montag bis Donnerstag: 8.00-17.00 Uhr und Freitag: 8.00-12.00 Uhr

Bei Bettlägerigkeit können Sie einen Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde stellen. Beantragung möglich bis 7. Juni um 12.00 Uhr.

Die Mitnahme der Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht (Abholung) in Verbindung mit einem unterfertigten Antrag der wählenden Person möglich.
Das passende Formular finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Bevollmächtigung sowohl ein Identitätsnachweis der antragstellenden als auch der bevollmächtigten überbringenden Person vorzulegen ist.

Weitere Informationen zur Europa-Wahl finden Sie hier: