Einkommen

Hier finden Infos zur Berechnung Ihres Einkommens für die Beantragung einer Stadtwohnung.

Für die Berechnung des Einkommens wird das gesamte Haushaltseinkommen herangezogen. Nicht zum Einkommen zählen:

  • Leistungen aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (bspw. Familienbeihilfe)
  • Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
  • Unfallrenten
  • Pflegegeld
  • Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden