Kulturräume

Nutzen Sie die Proberäume der Stadt Innsbruck an drei Standorten.

Für Kulturschaffenden stellt die Stadt Innsbruck Proberäume zur Verfügung und strebt an, dieses Angebot stetig zu erweitern.

Zentrum 107

Die Landeshauptstadt Innsbruck bietet die Möglichkeit der Nutzung von Proberäumen im Zentrum 107. Die Räume befinden sich in der Innstraße 107 und können bis auf weiteres kostenlos genutzt werden.

Wer kann die Proberäume nutzen?

Innsbrucker Kulturschaffende (Theatergruppen, Chöre) mit geringem Budget, denen keine anderen Räume zur Verfügung stehen. Nicht geeignet für Orchester, Musikensembles und Malerei.

Was muss bei der Nutzung beachtet werden?

  • Es sind keine lauten Musikinstrumente erlaubt (z.B. Blechblasinstrumente, Trommeln)
  • Es sind keine Veranstaltungen möglich.

Welche Musikinstrumente stehen zur Verfügung?

  • Klavier
  • Piano

Welche Innenausstattung steht zur Verfügung?

Stühle 

Wo kann ich mich anmelden?

Anmelden können Sie sich im Amt Kultur oder online.

Kaiserjägerprobelokal

Das Probelokal befindet sich in der Santifallerstraße 5. 

Wer kann die Proberäume nutzen?

Innsbrucker Kulturschaffende (Musikgruppen, Ensembles) mit geringem Budget, denen keine anderen Räume zur Verfügung stehen. Nicht geeignet für Theaterproben oder darstellende Kunst.

Welche Musikinstrumente stehen zur Verfügung?

  • Klavier
  • Schlagwerk

Wo kann ich mich anmelden?

Anmelden können Sie sich im Amt Kultur oder online.

Evangelische Pfarrgemeinde Innsbruck-Auferstehungs­kirche

Die Evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Innsbruck-Auferstehungskirche versteht sich neben ihren seelsorgerischen Aufgaben auch als ökumenisches Zentrum des Stadtteils und als Ort der Kunst, Kultur und der gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Durch eine Kooperation mit der Evangelischen Pfarrgemeinde ist es möglich die Räume der Pfarrgemeinde zu nutzen.

Wer kann die Proberäume nutzen?

Innsbrucker Kulturschaffende (Musik, Chorwesen, Literatur, Kleinkunst) mit geringem Budget, denen keine anderen Räume zur Verfügung stehen.

Was muss bei der Nutzung beachtet werden?

Die Nutzung muss einem sakralen Raum angemessen sein. Die NutzerInnen verpflichten sich, die erforderlichen Versicherungen im erforderlichen Ausmaß für die jeweilige Nutzung auf eigene Kosten abzuschließen.

Was steht zur Verfügung?

Kirchenraum samt Küche und Sanitäranlagen, sowie Kirchengarten.

Wo kann ich mich anmelden?

Anmelden können Sie sich im Amt Kultur.