Amtssignatur Innsbruck

Erfahren Sie, wie Sie die Gültigkeit einer Amtssignatur erkennen können. 

Was ist die Amtssignatur und wozu dient sie?

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für die/den EmpfängerIn erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. 

Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Welche Merkmale besitzt die Amtssignatur?

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdrucks des Dokuments

Bildmarke

Hier finden Sie die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz und Signaturblöcke.

Wie wird die Amtssignatur dargestellt?

Der Stadtmagistrat Innsbruck verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in einer der folgenden Formen (Signaturblöcken):

Darstellung der Amtssignatur - Version 1

Darstellung der Amtssignatur - Version 1

Darstellung der Amtssignatur - Version 2

Darstellung der Amtssignatur - Version 2

Darstellung der Amtssignatur - Version 3

Darstellung der Amtssignatur - Version 3

Wie prüfe ich eine Amtssignatur?

Die Amtssignatur können Sie unter www.signaturpruefung.gv.at überprüfen.

Wie verifiziere ich den Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments?

Das ausgedruckte Dokument können Sie bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifizieren lassen. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Dafür müssen Sie den vollständigen Ausdruck an die Behörde übermitteln: 

  • persönlich
  • per Fax
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes)
  • postalisch (Original oder Kopie)