Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2024

Hier finden Sie alle Infos zur Bürgermeister-Stichwahl am 28. April 2024 und die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 14. April 2024.

Am 28. April 2024 findet die Bürgermeister-Stichwahl statt. Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 14. April 2024 finden Sie hier.

Wer darf wählen?

Wer bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen wahlberechtigt ist, ist in der Innsbrucker Wahlordnung geregelt. Demnach ist jeder Unionsbürger wahlberechtigt, der

  1. am Stichtag in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Stadt aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist,
  2. am Stichtag vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
  3. spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wer steht zur Wahl?

  • WILLI Georg
  • Ing. Mag. ANZENGRUBER Johannes

Wie wähle ich gültig?

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie gültig wählen können. Schritt für Schritt wird erklärt, wie Sie die Stimmzettel zur Gemeinderatswahl und zur Bürgermeisterwahl korrekt ausfüllen. Zudem wird beschrieben, wie Sie Vorzugsstimmen vergeben können. Sie finden außerdem Infos, welche Dokumente Sie zur Wahl mitbringen müssen, um eine gültige Stimme abgeben zu können.

Wo und wann kann ich wählen?

Für die Wahl wird das gesamte Stadtgebiet in insgesamt 154 Wahlsprengel eingeteilt. Die Bildung der Wahlsprengel ist Aufgabe der Hauptwahlbehörde. Sie werden postalisch darüber informiert, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag von 7.30 bis 16.00 Uhr wählen können.

Hier finden Sie eine Karte mit allen 43 Wahllokalen und den zugehörigen Sprengeln. Suchen Sie nach Ihrer Adresse und lassen Sie sich Ihr passendes Wahllokal anzeigen:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Briefwahl mit Wahlkarte ist keine gleichgestellte Alternative zur Urnenwahl, sondern ausdrücklich nur im Verhinderungsfall vorgesehen.

Bei Bettlägerigkeit können Sie einen Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde stellen. Beantragung möglich bis 26. April 2024 um 14.00 Uhr.

Wie & wo beantrage ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, ein Wahllokal zu besuchen, können Sie eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte beantragen Sie: 

  • online: ID Austria, Passnummer, Lichtbildausweis oder Eingabe ihres persönlichen Antragscodes (diesen bekommen Sie per Post) erforderlich.
    möglich bis 23. April 2024 – 24.00 Uhr
  • per Post: Beantragung beim Referat Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - Wahlen möglich bis 23. April 2024 (bei der Behörde einlangend)
  • persönlich im Wahlkartenbüro (barrierefrei): im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6102
    Öffnungszeiten: 16. April bis 26. April 2024 an Werktagen
    Montag bis Donnerstag: 8.00-17.00 Uhr und Freitag: 8.00-12.00 Uhr
    Am 26. April hat das Wahlkartenbüro bis 14.00 Uhr geöffnet.

Am 26. April 2024 ist das Wahlkartenbüro bis 14.00 Uhr geöffnet. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeiten wird eine persönliche Beantragung im Wahlkartenbüro empfohlen.

Die Mitnahme der Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht (Abholung) in Verbindung mit einem unterfertigten Antrag der wählenden Person möglich.
Das passende Formular finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Bevollmächtigung sowohl ein Identitätsnachweis der antragstellenden als auch der bevollmächtigten überbringenden Person vorzulegen ist.

Ergebnisse der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 14. April 2024 inklusive der Ergebnisse in den einzelnen Wahlsprengeln. Unter "Wahlergebnis der Statistik" finden Sie auch den "Wahlbericht der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl" mit Ergebnissen der Stadtteile, der Sitzverteilung im Gemeinderat, einem Vergleich mit der Wahl 2018 und weitere Details zur Wahl 2024.

Ergebnisse der Vorzugsstimmen

Hier finden Sie die Vorzugsstimmenergebnisse der Gemeinderatswahl der Landeshauptstadt Innsbruck am 14. April 2024: