Hilde-Zach-Kunststipendien

Zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene vergibt die Stadt Innsbruck jährlich zwei Stipendien im Bereich Bildende Kunst.

Dotierung: 7.500 & 3.500 Euro

  • Kunststipendium: 7.500 Euro
  • Kunstförderstipendium: 3.500 Euro

Die gesamte Fördersumme von 11.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl etablierte bildende Künstler:innen der heimischen Szene als auch junge Talente gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die Hilde-Zach-Kunststipendien fördern Innsbrucker bildende Künstler:innen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen Arbeit widmen zu können.

Wer vergibt das Stipendium?

Stadt Innsbruck

Wie bewerbe ich mich?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com.

Die Einreichfrist war von 1. April bis 13. Juli 2026.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung finden Sie hier.

Wer kann sich bewerben?

Künstler:innen, die

  • in Tirol geboren oder
  • in Innsbruck wohnhaft sind und
  • in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
  • mindestens 18 Jahre alt sind.

Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:

  • Bis zum 31.12. des Vorjahres der Vergabe darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein.

Was kann eingereicht werden?

  • Zeichnung/Grafik
  • Malerei
  • Bildhauerei/Installation
  • Neue Medien/Fotografie
  • Kunst am Bau/Architektur

 Auch spartenübergreifende Einreichungen sind möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im PDF-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:

  • ausgefülltes Datenblatt (online auf Vemap abrufbar)
  • Scan der Geburtsurkunde oder
  • Scan des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in Tirol geboren ist
  • aktuelles Werkportfolio (mit max. 30 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
    • Kurzlebenslauf des:der Bewerber:in
    • Kurzbeschreibung zu den Werken oder zum künstlerischen Schaffen des:der Künstler:in
    • repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens des:der Künstler:in

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden Künstler:innen und Vertreter:innen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie und Ausstellungswesen besteht.

Bisherige Stipendiat:innen

Kathrin Stumreich und Clemens Gächter präsentieren ihre Urkunden für das Hilde-Zach-Kunststipendium 2026.

Förderung der bildenden Kunst: Kathrin Stumreich und Clemens Gächter freuen sich über das Hilde-Zach-Kunststipendium 2026.© Stadt Innsbruck/A. Steinacker

Kathrin Stumreich und Clemens Gächter präsentieren ihre Urkunden für das Hilde-Zach-Kunststipendium 2026.

Förderung der bildenden Kunst: Kathrin Stumreich und Clemens Gächter freuen sich über das Hilde-Zach-Kunststipendium 2026.© Stadt Innsbruck/A. Steinacker

JahrKunststipendiumKunstförderstipendium
2026Kathrin StumreichClemens Gächter
2025Esther StraußVeronika Abigail Beringer
2024Sarah DecristoforoSebastian Köck
2023Lucas NorerAnna Lerchbaumer
2022Benjamin ZanonSophia Mairer
2021Judith KlemencClemens Sellaoui
2020Katharina CibulkaJanine Weger
2019Annja KrautgasserMatthias Noggler
2018Johanna TinzlLukas Thaler
2017Michael StrasserSarah Decristoforo
2016Barbara HuberEsther Strauß
2015Bernd OpplAndrea Lüth
2014Nikolaus SchlettererValerie Messini

Kontakt

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