Gleich­behandlung im Stadt­magistrat

Im Stadtmagistrat Innsbruck ist die Gleichbehandlungsbeauftragte für die vielfältigen Themen der Gleichbehandlung aller Bediensteten zuständig.

Die Gleich­behandlungs­beauftragte wird für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie ist dabei unabhängig und weisungsfrei. Zu ihren Aufgaben gehört es, die politische Stadtführung sowie die Führungskräfte bei der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes sowie bei der Umsetzung des Frauenförderungsprogrammes zu unterstützen.

Was bewirkt die Gleich­behandlungs­beauftragte?

  • Die Gleich­behandlungs­beauftragte informiert MitarbeiterInnen in Fragen der Gleichbehandlung: Jedem Menschen steht eine Gleichbehandlung zu ungeachtet seines Geschlechts, der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, der Weltanschauung seiner sexuellen Orientierung, seines Alters oder seiner Behinderung.
  • Beim Verdacht eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz kann die betroffene Person die Gleich­behandlungs­beauftragte kontaktieren. Alle Gespräche mit der Gleichbehandlungsbeauftragte unterliegen der absoluten Verschwiegenheit!
  • Die Gleich­behandlungs­beauftragte wird nach Prüfung der Sachlage ein etwaiges Schlichtungsverfahren durchführen und – je nach Ausgang dieses Schlichtungsverfahrens – die Gleichbehandlungskommission anrufen. Diese Schritte können nur nach Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden!

Welche Arbeits­bereiche hat die Gleich­behandlungs­beauftragte?

  • Beratung und Unterstützung der MitarbeiterInnen in Fragen der Gleichbehandlung
  • Beratung und Unterstützung der politischen Stadtführung und der Führungskräfte bei der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes sowie bei der Umsetzung des Frauenförderprogrammes
  • Beratende Funktion in der Gleichbehandlungskommission
  • Einbringung von Anträgen an die Gleichbehandlungskommission
  • Teilnahme und beratende Funktion bei Bewerbungsgesprächen für die Verwendungsgruppen a, b und Enddienstklasse c
  • Information der Gleich­behandlungs­beauftragte über sämtliche bestehende und neu zu bildende Arbeits- und Projektgruppen, die mit dienstrechtlichen oder personalrelevanten Angelegenheiten betraut sind
  • Anlaufstelle für alle MitarbeiterInnen für Wünsche, Anregungen, Beschwerden und Anfragen