IG-L-Fahrverbote für Lkw

In bestimmten Fällen kann eine Ausnahme vom Fahrverbot genehmigt werden.

Derzeit gibt es drei verschiedene IG-L-Fahrverbote:

  • Sektorale Fahrverbote
  • Euroklassenfahrverbote und
  • Nachtfahrverbote

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist jene Behörde zuständig, in deren Sprengel die erstmalige Einfahrt in das Sanierungsgebiet erfolgt. Für den Sprengel Innsbruck wenden Sie sich bitte an das Referat Parkraumbewirtschaftung mit diesen Formularen:

  • Liegt ein Teil der Fahrtstrecke außerhalb des Stadtgebietes (siehe Stadtplan), dann ist für eine Bewilligung die Tiroler Landesregierung zuständig.
  • Liegt die gesamte Fahrtstrecke im Gebiet der Stadt Innsbruck, wenden Sie sich bitte an das Referat Parkraumbewirtschaftungmit diesen Formularen:

Mehr Infos zu den IG-L-Fahrverboten finden Sie beim Land Tirol.