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BEWILLIGUNGEN
VERKEHR
LKW-FAHRVERBOT NACHT/WOCHENENDE (§ 42 STVO)
Die Zuständigkeit für die Bewilligung einer Ausnahme vom Nachtfahrverbot oder vom Fahrverbot am Wochenende richtet sich nach der Fahrtstrecke:
Liegt ein Teil der Fahrtstrecke außerhalb des Stadtgebietes (siehe Stadtplan), dann ist für eine Bewilligung die Tiroler Landesregierung zuständig. Näheres finden Sie hier.
Liegt die gesamte Fahrtstrecke im Gebiet der Stadt Innsbruck dann wenden Sie sich bitte an uns mit diesem Formular.
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4302
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung