Rechtswirksame Einbringung im Stadtmagistrat Innsbruck

Bekanntmachung gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungs­verfahrens­gesetz 1991 - AVG und § 86b Bundes­abgabenordnung - BAO

Die rechtswirksame Einbringung von Anbringen im Stadtmagistrat Innsbruck basiert auf der folgenden Bekanntmachung:

Im Folgenden werden die Inhalte in einfacherer Sprache wiedergegeben. Es gilt aber die oben verlinkte Bekanntmachung.

Rechtswirksame Einbringung

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (§ 13 AVG, § 86b BAO) und schriftlichen Mitteilungen an alle Behörden und Dienststellen der Landeshauptstadt Innsbruck können Sie die folgenden Adressen nutzen:

Einbringung über:

Hinweis im Sinne des § 13 AVG für elektronische Anbringen:

  • Senden Sie Anbringen außerhalb der Amtsstunden, gelten sie erst mit Beginn der nächsten Amtsstunden als eingereicht. Außerhalb der Amtsstunden werden E-Mails und Online-Formulare nicht bearbeitet. Ihre Einreichungen gelten erst zu Beginn der nächsten Amtsstunden als eingegangen, selbst wenn sie technisch früher eingetroffen sind.
  • Senden Sie E-Mails direkt an die persönliche Adresse von Mitarbeitenden, ist es nicht garantiert, dass sie weitergeleitet werden. Dies gilt besonders, wenn diese Mitarbeitenden abwesend sind. Senden Sie daher Ihre Anbringen bitte an die oben genannten Adressen für Einbringungen.

Technische Voraussetzungen

Senden Sie Anlagen über ein Online Formular oder ein E-Mail an die Landeshauptstadt Innsbruck, können Sie folgende Dateiformate verwenden. Nur diese Formate werden auch per Mail von der Stadt Innsbruck an Sie gesendet:

ArtBezeichnungSuffix
TextASCI (ISO 8859-1), UTF-8*.TXT,*.TEX, *.XML, *.XSL, *.CSV

Dokument

 

 

 

 

 

 

Portable Document Format*.PDF
Rich Text Format*.RTF
MS Office Word*.DOC, *.DOCX
MS Office Excel*.XLS, *.XLSX
MS Office PowerPoint*.PPT, *.PPTX
Nachrichtenformat*.MSC
Postscript*.PC, *.PS

Grafik

 

 

 

 

 

 

 

Graphics Interchange Format*.GIF
JPEG File Interchange Format*.JPG, *.JPE, *.JPEG
Picture exchange*.PCX
Windows Bitmap*. BMP
Tagged Image File Format*.TIF, *.TIFF
Portable Network Graphics*.PNG
AutoCAD Drawing*.DWG
Drawing Interchange Format*.DXF

Web-Formate

 

 

 

Hypertext Markup Language*.HTML, *HTM
Extensible Hypertext Markup Language*.XHTML
Extensible Markup Language*.XML
Cascading Style Sheets*.CSS

Zertifikate

 

 

DER.CER*.DER, *.CER
Certificate Revocation List*.CRL
Privacy Enhanced Mail*.PEM

Komprimierung

 

 

 

ZIP*.ZIP
Roshal Archive*.RAR
GNU zip*.GZIP
7ZIP*.7Z

Sonstiges

 

Windows Backup File*.BKF
ISO-Abbild*.ISO

Richtlinien für eingehende E-Mails

  • Dokumentformate:
    E-Mails, die nicht den erlaubten Formaten entsprechen, werden nicht zugestellt. Absendende erhalten eine Nachricht, dass die E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Senden Sie in diesem Fall die E-Mail mit einem gültigen Dateiformat erneut ab.
  • E-Mails mit insgesamt mehr als 15 MB werden nicht zugestellt.
  • E-Mails mit mehr als 50 EmpfängerInnen werden nicht zugestellt.
  • Verschlüsselte E-Mails werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen. (Dies betrifft auch alle verschlüsselten oder mit Passwort geschützten Dateianhänge oder Teilkomponenten).
  • E-Mails, welche vom Antivirensystem des Magistrats als gefährlich erkannt werden, werden nicht angenommen und umgehend gelöscht. Absendende werden darüber nicht informiert.
  • Zur SPAM-Abwehr durchläuft jedes E-Mail ein mehrstufiges Prüfsystem mit mehreren modernen und automatisierten Prüfverfahren (wie "ReputationsCheck", Real-time IP Blocklist, Spoof Detection, SPF, DMARC, DKIM, Greylisting und Junk Email-Erkennung). Sind diese Prüfungen bestanden, wird das E-Mail an das weitere Sicherheitsprüfverfahren (wie Virusscan, nicht erlaubte Anhänge, Scripterkennung, Größenbeschränkung, ...) weitergeleitet und zugestellt beziehungsweise blockiert.
  • Verwenden Sie bei der Kommunikation mit den Dienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck nach Möglichkeit die E-Mail-Adressen der Referate und Ämter statt persönliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitenden. Diese organisationsbezogene E-Mail-Adressen finden Sie zum Beispiel bei den Kontakt-Seiten der Dienststellen, in den E-Mail-Signaturen oder auf den Bescheiden der Stadt Innsbruck. So werden Ihre Anliegen unabhängig von der Verfügbarkeit von bestimmten Sachbearbeitenden bearbeitet. Wollen Sie ein Anliegen rechtswirksam einbringen, verwenden Sie die Adressen für eine rechtswirksame Einbringung.

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

Amtsstunden

Montag – Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr

Parteienverkehrszeiten

Die jeweiligen Parteienverkehrszeiten können den Anschlägen in den Dienststellen entnommen werden. Sie finden Sie auch unter den Kontaktseiten der Dienststellen:

Zulässigkeit der Kundmachung von mündlichen Verhandlungen im Internet

Nach § 42 Abs. 1 lit. a AVG können Kundmachungen mündlicher Verhandlungen im Internet erfolgen. Sie sind auf der Amtstafel abrufbar.

Die Veröffentlichung einer mündlichen Verhandlung im Internet ist eine rechtswirksame Methode. Wenn eine Person nicht spätestens am Tag vor der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder direkt bei der Verhandlung Einspruch erhebt, verliert sie ihren Status als Verfahrensbeteiligte.

Digitale Baueinreichung

Baubewilligungen, Bauanzeigen und Ansuchen nach dem SOG können digital ausschließlich über das folgende Online Formular "Bauansuchen/Bauanzeige - Einreichung" rechtswirksam eingebracht werden: 

Diese Regelung weicht von den Bestimmungen unter Rechtswirksame Einbringung (§ 13 Abs. 2 AVG, § 29a TBO, § 22 SOG 2021) ab. 

Die maximale Größe und die erlaubten Dateiformate für Anhänge finden Sie im Online-Formular. Wenn die Datei zu groß oder das Dateiformat nicht erlaubt ist, wird die Übermittlung nicht durchgeführt.   

Die Richtlinien für eingehende E-Mails gelten auch für Anlagen im Online Formular. Anlagen, die ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte enthalten oder Hyperlinks zu Inhalten im Internet verwenden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Abweichend von § 7 Bauunterlagenverordnung 2024 besteht keine Beschränkung der Plangröße.

Anbringen per E-Mail gelten im Bereich der digitalen Baueinreichung als nicht rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und umgehend gelöscht. Hierüber werden Absendende nicht in jedem Fall informiert.