Welche Untersuchungen sind für Sexarbeiter:innen gesetzlich vorgeschrieben?
Wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, benötigt in Tirol einen gültigen Gesundheitsnachweis. Die Untersuchungen und Beratungen gibt es in Innsbruck im Gesundheitsamt. Dort bekommen Sie auch das Gesundheitsbuch. Untersuchungen finden auch in Kufstein, Schwaz und Reutte statt.
Die Untersuchung ersetzt keine präventive Untersuchung bei Gynäkolog:innen, Androlog:innen oder Urolog:innen. Im Referat Gesundheitswesen können nur bestimmte Infektionskrankheiten, die das Gesetz vorschreibt, untersucht werden:
- AIDS (HIV)
- Syphilis (Lues)
- Gonorrhoe (Tripper)
- Tuberkulose (Lungenschwindsucht)
- Chlamydien (nicht gesetzlich vorgeschrieben, kein Einfluss auf das Gesundheitsbuch)
Alle 6 Wochen ist eine Abstrichuntersuchung erforderlich (Gonorrhoe), bei jedem zweiten Termin zusätzlich eine Blutuntersuchung (HIV, Syphilis).
Aufgrund der Reihenuntersuchungsverordnung überweisen wir Sie einmal jährlich zu einer röntgenologischen Untersuchung der Lunge. Hier finden Sie eine Liste von Radiolog:innen in Innsbruck.
Zu Beginn der Tätigkeit und bei Bedarf finden außerdem medizinische und soziale Beratungen statt.
Kurze Infos zu den untersuchten Infektionskrankheiten:
Wie läuft eine Untersuchung ab?
Die Untersuchungen finden jeden Mittwoch von 13.30 bis 15.00 Uhr im Stadtmagistrat Innsbruck im Referat Gesundheitswesen statt. Bringen Sie Ihr Gesundheitsbuch einfach mit. Sie brauchen keinen Termin und können sich direkt anmelden. Die Zimmernummer finden Sie unter Kontakt:
Welche Unterlagen brauche ich für die Erstausstellung eines Gesundheitsbuches?
Bei Erstausstellung eines Gesundheitsbuches müssen Sie bitte folgende Unterlagen ins Referat Gesundheitswesen mitnehmen:
- amtlicher Lichtbildausweis (Pass)
- zwei Passfotos
- ein Meldezettel (wenn vorhanden)
Die Zimmernummer finden Sie unter Kontakt:
Sie müssen sich nicht vorher anmelden. Bitte kommen Sie um 13.00 Uhr ins Referat Gesundheitswesen - Vorsorge für Sexarbeiter:innen.
Bitte beachten Sie, dass das Anbieten sexueller Dienstleistungen („Prostitution“) in Tirol ausschließlich in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, wird von der Polizei bestraft.
Weitere Infos
Infos zum Gesundheitsbuch in verschiedenen Sprachen
Infos zu Geschlechtskrankheiten, Schutz & Verhütung
Infos zu sexuell übertragbaren Erkrankungen
Gonorrhoe/Tripper
Lues/Syphilis
Gesetze und Verordnungen
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Kontakt
Vorsorge für Sexarbeiter:innen
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