Volksbegehren & Volksbefragung

Es können Unterstützungserklärungen sowohl digital als auch persönlich im Amt abgegeben werden.

Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürger:innen. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Im ersten Schritt benötigt ein Volksbegehren eine gewisse Anzahl an Unterstützungserklärungen, damit ein Volksbegehren eingeleitet werden kann. Wurde die benötigte Anzahl erreicht, wird das Volksbegehren eingeleitet und es kann im zweiten Schritt von Bürger:innen unterschrieben werden. Werden hierbei 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Daher gibt es im ersten Schritt eines Volksbegehrens die Möglichkeit, eine Unterstützungserklärung abzugeben und im zweiten Schritt das Volksbegehren zu unterschreiben. Eine Unterstützungserklärung zählt automatisch auch als Unterschrift für das Volksbegehren.

Für welche Volksbegehren kann ich derzeit eine Unterstützungserklärung abgeben?

Informationen über derzeit registrierte Volksbegehren, für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, finden Sie hier.

Wo, wann & wie kann ich ein Volksbegehren unterschreiben?

Damit ein eingeleitetes Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss eine ausreichende Anzahl an Unterschriften vorliegen.

Von 15. bis einschließlich 22. Juni 2026 können Eintragungen für folgende Volksbegehren vorgenommen werden: 

  • GRATIS Verhütung
  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei – kritischer Personalmangel
  • Transparenz im Parlament
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl


Unterschriften können Sie in Innsbruck auf zwei Arten abgeben:

  • persönlich während der Eintragungswoche im 6. Stock des Rathauses – Raum 6102 – zu folgenden Zeiten:
    • Montag, 15. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Dienstag, 16. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Mittwoch, 17. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Donnerstag, 18. Juni 2026 von 8.00 bis 20.00 Uhr
    • Freitag, 19. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Samstag und Sonntag geschlossen
    • Montag, 22. Juni 2026 von 8.00 bis 16.00 Uhr
  • online (dafür benötigen sie die ID Austria) während der Eintragungswoche bis Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr

Wer ist stimmberechtigt?

Alle österreichischen Staatsbürger:innen, die am letzten Tag des jeweiligen Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum jeweiligen Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.

Vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis!

Volksbefragung

Die Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes durchgeführt und dient der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der österreichischen Bevölkerung zu erfragen.