24 Stunden und sieben Tage in der Woche ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) für die Bürger:innen der Stadt Innsbruck im Einsatz. Erfahren Sie hier, bei welchen Anlässen die MÜG zuständig ist, woran Sie MÜG-Mitarbeiter:innen erkennen, welche Verordnungen die MÜG überwacht und wie Sie die MÜG erreichen.
Wann rufe ich die Polizei?
Bei Personen- und Sachschäden darf die MÜG nicht handeln. Wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 133.
Wann rufe ich die MÜG?
Kurz gesagt: Sie können die MÜG bei den meisten Verparkungen, Lärmbelästigungen, Vorfällen mit Tieren (Hunden), bei einigen Vorfällen auf städtischen Spielplätzen oder Parks und für einen Notpass rufen.
Parken:
- Behindertenparkplätze, Gehsteige, Fahrradwege, Ladezonen, Taxi-Standplätze, Haltestellen, Hauseinfahrten oder Anwohnerzonen sind verparkt.
- Bei Hauseinfahrten können Fahrzeuge nur abgeschleppt werden, wenn das Fahrzeug für Ein- uns Ausfahrten eine Behinderung darstellt.
- Bei verparkten Anwohnerzonen ist eine Abschleppung auch nicht möglich.
- Abschleppungen von Privatgrund können nicht von der Mobilen Überwachungsgruppe veranlasst werden. Solche Abschleppungen können privat in Auftrag gegeben werden und fallen unter das Zivilrecht.
- Gesetzliche Parkverbote wurden nicht beachtet (z. B. wenn die Fahrbahnbreite durch parkende Fahrzeuge zu gering ist).
- Gegenstände auf Verkehrsflächen behindern den Verkehr.
Lärm:
- Unzumutbarer Lärm durch Radio- und TV-Geräte, Stereoanlagen und sonstigen Tonverstärkern (vor allem während Ruhezeiten wie der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr)
- Lärmerregende Garten- und Hausarbeiten (Rasenmähen, Teppich klopfen etc.) während
- der Mittagsruhe (12.00 bis 15.00 Uhr), in den
- Abend- und Nachstunden (20.00 bis 6.00 Uhr)
- an Sonn- und Feiertagen (ganztägig)
- Achtung: Ausgenommen sind gewerbliche Hausmeisterdienste u. ä.
- Ungebührlicher Lärm durch Schreien, Klopfen etc.
Sicherheit:
- Gefährdung durch Tiere (insbes. Hunde)
- Freilaufende Hunde
- Entlaufene Tiere (insbes. Hunde)
- Grillen in städt. Parkanlagen oder auf städt. Spielplätzen
- Alkoholkonsum auf Spielplätzen und in Alkoholverbotszonen
Sonstiges:
- Ausstellung eines Notpasses.
Welche Verordnungen überwacht die MÜG?
- Die Polizei kann ortspolizeilichen Verordnungen nicht vollziehen. Das können nur Gemeindeorgane. Deshalb wurde die Mobile Überwachungsgruppe, kurz MÜG gegründet. Sie ist zuständig für:
- Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen, wie
- Innsbrucker Parkordnung (Grünanlagen, etc.)
- Innsbrucker Spielplatzordnung
- Alkoholverbotsordnung etc.
- Überwachung der Einhaltung folgender Landesgesetze sowie der aufgrund dieser erlassener Verordnungen:
- Tiroler Landes-Polizeigesetz (insbes. Lärm, Tiere)
- Tiroler Jugendschutzgesetz (Alkohol, Rauchen)
- Tiroler Feldschutzgesetz
- Leinenzwangverordnung
- Überwachung der Einhaltung folgender Bundesgesetze sowie aufgrund dieser erlassenen Verordnungen:
- Straßenverkehrsordnung StVO (eingeschränkt auf den ruhenden Verkehr)
- Eisenbahngesetz
- Durchführung von Erhebungen für städt. Dienststellen (Gewerbeordnung, Meldegesetz)
- Briefzustellung & Sperrdienste für städt. Dienststellen
- Durchführung von Ordnerdiensten für die Stadt Innsbruck
- Unterstützung der Gemeindeeinsatzleitung in allen Belangen
- Unterstützung der Einsatzorganisationen
- Durchführung von Verkehrsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
- Durchführung von Sofortmaßnahmen im Falle von Schadensereignissen und Unfällen
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