Mobile Überwachungs­gruppe (MÜG)

Die MÜG ist täglich rund um die Uhr für die Bürger:innen der Stadt Innsbruck erreichbar. Mehr zu Zuständigkeiten, Erkennbarkeit und Kontakt.

24 Stunden und sieben Tage in der Woche ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) für die Bürger:innen der Stadt Innsbruck im Einsatz. Erfahren Sie hier, bei welchen Anlässen die MÜG zuständig ist, woran Sie MÜG-Mitarbeiter:innen erkennen, welche Verordnungen die MÜG überwacht und wie Sie die MÜG erreichen.

Wann rufe ich die Polizei?

Bei Personen- und Sachschäden darf die MÜG nicht handeln. Wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 133.

Wann rufe ich die MÜG?

Kurz gesagt: Sie können die MÜG bei den meisten Verparkungen, Lärmbelästigungen, Vorfällen mit Tieren (Hunden), bei einigen Vorfällen auf städtischen Spielplätzen oder Parks und für einen Notpass rufen.

Parken:

  • Behindertenparkplätze, Gehsteige, Fahrradwege, Ladezonen, Taxi-Standplätze, Haltestellen, Hauseinfahrten oder Anwohnerzonen sind verparkt.
    • Bei Hauseinfahrten können Fahrzeuge nur abgeschleppt werden, wenn das Fahrzeug für Ein- uns Ausfahrten eine Behinderung darstellt.
    • Bei verparkten Anwohnerzonen ist eine Abschleppung auch nicht möglich.
    • Abschleppungen von Privatgrund können nicht von der Mobilen Überwachungsgruppe veranlasst werden. Solche Abschleppungen können privat in Auftrag gegeben werden und fallen unter das Zivilrecht. 
  • Gesetzliche Parkverbote wurden nicht beachtet (z. B. wenn die Fahrbahnbreite durch parkende Fahrzeuge zu gering ist).
  • Gegenstände auf Verkehrsflächen behindern den Verkehr.

Lärm:

  • Unzumutbarer Lärm durch Radio- und TV-Geräte, Stereoanlagen und sonstigen Tonverstärkern (vor allem während Ruhezeiten wie der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr)
  • Lärmerregende Garten- und Hausarbeiten (Rasenmähen, Teppich klopfen etc.) während
    • der Mittagsruhe (12.00 bis 15.00 Uhr), in den
    • Abend- und Nachstunden (20.00 bis 6.00 Uhr)
    • an Sonn- und Feiertagen (ganztägig)
    • Achtung: Ausgenommen sind gewerbliche Hausmeisterdienste u. ä.
  • Ungebührlicher Lärm durch Schreien, Klopfen etc.

Sicherheit:

  • Gefährdung durch Tiere (insbes. Hunde)
  • Freilaufende Hunde
  • Entlaufene Tiere (insbes. Hunde)
  • Grillen in städt. Parkanlagen oder auf städt. Spielplätzen
  • Alkoholkonsum auf Spielplätzen und in Alkoholverbotszonen

Sonstiges:

Welche Verordnungen überwacht die MÜG?

  • Die Polizei kann ortspolizeilichen Verordnungen nicht vollziehen. Das können nur Gemeindeorgane. Deshalb wurde die Mobile Überwachungsgruppe, kurz MÜG gegründet. Sie ist zuständig für:
  • Überwachung der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen, wie
    • Innsbrucker Parkordnung (Grünanlagen, etc.)
    • Innsbrucker Spielplatzordnung
    • Alkoholverbotsordnung etc.
  • Überwachung der Einhaltung folgender Landesgesetze sowie der aufgrund dieser erlassener Verordnungen:
  • Überwachung der Einhaltung folgender Bundesgesetze sowie aufgrund dieser erlassenen Verordnungen:
    • Straßenverkehrsordnung StVO (eingeschränkt auf den ruhenden Verkehr)
    • Eisenbahngesetz
    • Durchführung von Erhebungen für städt. Dienststellen (Gewerbeordnung, Meldegesetz)
    • Briefzustellung & Sperrdienste für städt. Dienststellen
    • Durchführung von Ordnerdiensten für die Stadt Innsbruck
    • Unterstützung der Gemeindeeinsatzleitung in allen Belangen
    • Unterstützung der Einsatzorganisationen
    • Durchführung von Verkehrsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
    • Durchführung von Sofortmaßnahmen im Falle von Schadensereignissen und Unfällen

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag-Donnerstag 
8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag
8.00-12.00 Uhr

Telefonische Auskunft:
Montag - Sonntag:
0.00-24.00 Uhr