Ferienbetreuung

Sommerferien-Betreuung können alle Kinder mit Hauptwohnsitz Innsbruck nutzen. In den Herbst-, Weihnachts-, Semester- & Osterferien ist sie nur für Kinder städtischer Einrichtungen möglich.

Hier finden Sie Infos zur Ferienbetreuung von Kindern, die städtische Kindergärten, Schülerhorte oder Pflichtschulen besuchen. Zur Ferienbetreuung in städtischen Kinderkrippen erfahren Sie mehr bei den städtischen Kinderkrippen.

Betreuung in den Herbstferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Herbstferien vom 27. bis 31. Oktober 2025 statt.

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Herbstferien betreut?

Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
  • berufstätige Eltern

Wie sind die Betreuungszeiten in den Herbstferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Herbstferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von Schüler:innen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 1. Oktober 2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Weihnachtsferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2025 bis 6. Jänner 2026 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Weihnachtsferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Weihnachtsferien betreut?

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
  • berufstätige Eltern

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Weihnachtsferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von Schüler:innen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 1. Dezember 2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Semesterferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Semesterferien vom 9. bis 13. Februar 2026 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Semesterferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Semesterferien betreut?

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
  • berufstätige Eltern

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Semesterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von Schüler:innen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 21. Jänner 2026.

Betreuung in den Osterferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Osterferien vom 28. März bis 6. April 2026 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Osterferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Osterferien betreut?

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
  • berufstätige Eltern

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Osterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von Schüler:innen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Sommerferien

Im aktuellen Schuljahr finden die Sommerferien vom 11. Juli  bis 13. September 2026 statt. Von 13. Juli bis 28. August 2026 haben 13 Kindergärten, 3 Volksschulen und 3 Schülerhorte der Stadt Innsbruck geöffnet.

Für die Kinderbetreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind separat anmelden. 

  • Die Anmeldung für Kindergartenkinder fand von 1. bis 31. März 2026 statt.
  • Die Anmeldung für städtische Schülerhorte findet von 4. bis 29. Mai 2026.
  • Die Anmeldung für Pflichtschulen findet ab 4. Mai 2026 statt.

Wo findet die Betreuung während der Sommerferien statt? 

Die im Sommer geöffneten Standorte wurden in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.

Geöffnete städtische Kindergärten:

Geöffnete städtische Schülerhorte:

Geöffnete städtische Pflichtschulen:

Wie sind die Betreuungszeiten in den Sommerferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der ersten 7 Ferienwochen (13. Juli bis 28. August 2026) werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Schülerhorte: Während der ersten 7 Ferienwochen (13. Juli bis 28. August 2026) werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen: Während der ersten 7 Ferienwochen (13. Juli bis 28. August 2026) werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Sommerferien betreut?

Voraussetzung für die Sommerferien-Betreuung

 im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Kinder, die einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen. Kinder aus privaten Einrichtungen werden nachgereiht.
  • Kinder, deren Eltern berufstätig sind - Nachweis mit Arbeitsbestätigungen
  • Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck.

in städtischen Pflichtschulen:

  • Kinder, die eine städtische Pflichtschule besuchen.
  • Kinder, deren Eltern berufstätig sind - Nachweis mit Arbeitsbestätigungen

Die Betreuung von Schüler:innen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.

Wie viel kostet die Betreuung in den Sommerferien?

Weitere Informationen zu Kosten und Voraussetzungen für die Betreuung in den Sommerferien sowie die Anmeldung finden Sie hier:

Wen kontaktiere ich zum Thema Ferienbetreuung?

Städtischer KindergartenReferat Bildungsservicestelle
Städtischer SchülerhortReferat Bildungsservicestelle
Städtische PflichtschuleReferat Nachmittagsbetreuung
Städtische Kinderkrippedie jeweilige Kinderkrippe, die Ihr Kind besucht.