Grundsteuer

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks in Innsbruck, müssen Sie dafür eine Grundsteuer bezahlen.

Die Grundsteuerbescheide erlässt das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Grundsteuer der Stadt Innsbruck.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Der Grundsteuerbescheid beruht auf dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid (= Grundlagenbescheid) des Finanzamtes . Darin berechnet das Finanzamt unter anderem den Wert der Liegenschaft nach dem Bewertungsgesetz. Erhält das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Grundsteuer diese Unterlagen, erlässt es den Grundsteuerbescheid. Für die Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag * 500 % gerechnet.

Wann wird der Grundsteuerbescheid erlassen?

Der Grundsteuerbescheid gilt solange, bis ein neuer ausgestellt wird. Ein neuer Grundsteuerbescheid kann erst erlassen werden, wenn das Finanzamt den Wert des Grundstückes festgelegt hat. Wechselt der/die EigentümerIn des Grundstücks, bleibt der Grundsteuerbescheid solange aufrecht, bis ein neuer erlassen werden kann. Es ist also möglich, dass der/die vorherige EigentümerIn weiterhin die Grundsteuer bezahlen muss und bei Festsetzung des neuen Grundsteuerbescheides eine Gutschrift für die Zahlungen erhält, während der/die neue EigentümerIn zu diesem Zeitpunkt eine Nachzahlung erbringen muss.

Wer sind meine AnsprechpartnerInnen bei der Grundsteuer?

Wie kann ich die Grundsteuerbefreiung beantragen?

Einen Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung können Sie hier beantragen: