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Für die Errichtung von Grundstückszufahrten, Garagen und Parkplätze mit Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist eine Zustimmung des Straßenverwalters erforderlich. Dies gilt auch für Bauwasserhaltungen, Baugrubensicherungen, Grabungsarbeiten, Leitungsverlegearbeiten und zusätzliche Liegenschaftszufahrten im Einflussbereich des öffentlichen Straßennetzes. Siehe dazu "Rechtseinräumung an städtischen Liegenschaften"
Bitte stimmen Sie vor Einreichung des Bauvorhabens die Planung mit den zuständigen Stellen des Stadtmagistrates ab.
Der Leitfaden Grundstückszufahrten an Gemeindestraßen (Garagen und Parkplätze) in der jeweils aktuellen Fassung ist bei den Planungsgrundlagen zu finden.
Maria-Theresien-Straße 18
5. Stock
Tel.: +43 512 5360 5143
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Mo-Fr 8.00-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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