Home BAUEN | WOHNEN PLANEN | EINREICHEN HOCHBAU- UND BRANDSCHUTZTECHNISCHE BERATUNG
Für technische sowie bau- und feuerpolizeiliche Beratungen zu Baumaßnahmen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amt der "Bau- und Feuerpolizei" täglich zu den Parteienverkehrszeit Montag bis Freitag: 08.00 - 10.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung erreichbar. Zusätzlich steht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in der Zeit zwischen 07:30 - 08:00 in einem Büro für allgemeine bau- und feuerpolizeiliche Beratungen zur Verfügung.
Auskunft erhalten Sie von der(m) jeweils in Ihrem Stadtgebiet zuständigen Sachbearbeiter/in.
Für Fragen bezüglich GWR ( Gebäude und Wohnungsregister) wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat.
Die technische Beratung deckt unter anderem nachfolgende Themen ab:
Tragwerke sind so zu planen und herzustellen, dass sie eine ausreichende Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit aufweisen, um die Einwirkungen, denen das Bauwerk ausgesetzt ist, aufzunehmen und in den Boden abzutragen. Dies ist jedenfalls erfüllt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
In dieser OIB-Richtlinie werden Anforderungen an das Brandverhalten und an den Feuerwiderstand von Bauprodukten nach europäisch genormten Klassen gestellt. Diese Richtlinie gilt grundsätzlich für Gebäude. Für sonstige Bauwerke sind die Bestimmungen der Richtlinie sinngemäß anzuwenden.
Entsprechend dieser OIB-Richtlinie müssen die Anforderungen für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz eingehalten werden.
Entsprechend dieser OIB-Richtlinie müssen die Anforderungen für Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit bei der Errichtung von bestimmten Bauvorhaben eingehalten werden.
Diese Richtlinie ist für Gebäude und Gebäudeteile anzuwenden, welche dem längeren Aufenthalt von Menschen dienen und deren widmungsgerechte Nutzung einen Ruheanspruch bewirkt. Dazu zählen insbesondere Wohngebäude, Wohnheime, Bürogebäude, Beherbergungsstätten, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gebäude für religiöse Zwecke etc.
Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden werden in der OIB Richtlinie 6 definiert.
Die Tiroler Bauordnung 2018 (TBO) und die technischen Bauvorschriften 2016 (TBV) regeln allgemein die energetische Ausführung der unterschiedlichen baulichen Maßnahmen.
Im Bauverfahren sind die Anforderungen durch den Energieausweis (EAW) oder dem U-Wert einzelner Bauteile zu belegen. Einen Überblick, wann ein EAW erforderlich ist und welche energetischen Kennwerte erfüllt sein müssen, bietet die von Energie Tirol zusammengestellte und veröffentlichte Tabelle.
Tabellenübersicht zu Gesamtenergieeffizienz und Erfordernis eines Energieausweises
Zur Bewilligung eines Neubaus sind im Bauverfahren zusätzliche Unterlagen über den Einsatz von hocheffizienten alternativen Heizsystemen erforderlich.
Hocheffiziente alternative Systeme sind in den Begriffsbestimmungen der TBO definiert. Im Allgemeinen fallen darunter folgende Systeme:
Bei bewilligungspflichtigen Neubauten von Gebäuden ist im Sinne des §31 Abs. 3 der TBO eine Alternativenprüfung der Heizsysteme durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob der Einsatz von alternativen Systemen aus technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist. Die Dokumentation dieser Prüfung ist ein erforderlicher Teil der Einreichunterlagen.
Energie Tirol hat ein Excel-Tool entwickelt, mit dem die Alternativenprüfung nach einem vereinheitlichten Schema abgewickelt werden kann.
Das Tool ist eine Serviceleistung von Energie Tirol und steht kostenlos als Download zur Verfügung:
www.energie-tirol.at/alternativenpruefung/
Falls die Alternativenprüfung belegt, dass den Erfordernissen der Gesamtenergieeffizienz und der Energieeinsparung mit einem hocheffizienten alternativen System wesentlich besser entsprochen werden könnte und trotzdem ein System auf Grundlage von nicht erneuerbaren Energiequellen gewählt wurde, kann diese Tatsache zur Abweisung des Bauansuchens führen!
Nach Erteilung der Baubewilligung werden entsprechend dem AGWR II-Gesetz bestimmte Daten ermittelt und im GWR-Online erfasst. Die Daten müssen vom Bauwerber zur Verfügung gestellt werden.
Hier finden Sie das entsprechende Formular für die Neuerrichtung eines Gebäudes.
Die Errichtung, Änderung oder Umbau einer Veranstaltungsstätte unterliegen besonderen Voraussetzungen hinsichtlich Brandschutz, Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit, Schallschutz und im übrigen der derzeit geltenden OIB-Richtlinien. Daher sind Veranstaltungen in Gebäuden nur bei Erfüllung bestimmter Auflagen zulässig.
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4150
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4154
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Ing. Martin Exenberger (Höttinger Au, Kliniken)DW 4180
Ing. Ulrich Glaser (Vill, Igls, Wilten Ost, Sillhöfe)DW 4149
DI (FH) Patrick Hörbiger (Innere Stadt, Altstadt, St.Nikolaus/Erhaltungs- und Schutzzone)DW 4190
Ing. Bernhard Maierhofer (Hötting Mitte, Hötting Ost, Hungerburg)DW 4192
Ing. Michael Maldoner (Reichenau, Block Saggen)DW 4164
Ing. Markus Ott (Wilten Mitte)DW 4184
Ing. Angela Pfurtscheller (Gewerbegebiet - Mühlau, Arzl; Olymp. Dorf)DW 4162
Ing. Karoline Pittl (Pradl, Dreiheiligen)DW 4160
Ing. Elisabeth Reichler (Höttinger Au Mitte, Sieglanger, Mentlberg, Wilten Süd, Wilten Ost)DW 4182
Dipl.-Ing. Daniel Schaffenrath (Statik, Bauphysik)DW 4154
DI Mag. (FH) Peter Steinmayr (Hötting West, Kranebitten, Sadrach)DW 4188
Ing. Thomas Winterle (Amras, Reichenau Ost, Rossau-Industriezone)DW 4151
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4152
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Ing. Günther Hagen (Feuerbeschau, Historische Bunker/Luftschutzbauten)DW 4147
DI Christian Kugler (Statik, Geotechnik)DW 4144
Michael Spechtenhauser (Feuerbeschau, Historische Bunker/Luftschutzbauten)DW 4194
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4331
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Sigrid Egger DW 4336
Manfred Hirsch DW 4331
Sandra Penz DW 4332